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20Okt/09

Vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten bei Unfall?

Bei einem Unfall waren ein Fahrzeug einer gewerblichen Autovermietung sowie ein bei einer Versicherungsgesellschaft versichertes Fahrzeug beteiligt. Die Unfallschuld war klar, so dass die Haftungsfrage zwischen beiden Parteien unstreitig war. Sehr wohl streitig war jedoch die Frage, wer die Rechtsanwaltskosten zu tragen habe, die der Autovermietung mangels eigener Rechtsabteilung durch die vorgerichtliche Beauftragung eines Rechtsanwalts entstanden waren. Da sich die Versicherung weigerte, diese Anwaltskosten mit in die Schadensberechnung einzubeziehen, ging die Autovermietung vor Gericht und klagte auf Erstattung der Kosten.

Mit Recht, wie das Amtsgericht Kassel entschied. Den rechtsunkundigen Geschädigten, wozu auch eine gewerbliche Autovermietung zu zählen sei, stünden oft Versicherungsgesellschaften gegenüber, die über hoch spezialisierte Rechtsabteilungen verfügten, welche sich wiederum bisweilen „auf juristische Spitzfindigkeiten“ kaprizierten. Entgegen der Auffassung der beklagten Versicherung gebe es auch keinen „einfach gelagerten Verkehrsunfall“ mehr. Grund hierfür sei, dass die Rechtsprechung zum Umfang des ersatzfähigen Schadens eine Dimension erreicht habe, die für Laien nicht mehr überschaubar sei. Daher entspreche es allein schon dem Prinzip der Waffengleichheit, wenn der Geschädigte anwaltliche Hilfe in Anspruch nehme. Und es sei auch rechtens, wenn er verlange, die dadurch entstandenen Rechtsverfolgungskosten ersetzt zu bekommen.

Gerade bei Verkehrsunfällen gibt es häufig Streit mit den Rechtsabteilungen von großen Versicherungsgesellschaften. Bei Fragen rund ums Thema Kfz-Versicherung kann man unter www.schadenfix.de unkompliziert die Hilfe eines Verkehrsrechtsanwalts in Anspruch nehmen.

 

20Okt/09

O-Ton-Paket: Karlsruhe verhandelt über Hartz IV für Kinder

Rechtsanwalt Swen Walentowski vom Deutschen Anwaltverein antwortet dazu folgende Fragen:

1. Worum geht es genau bei dem Verfahren?
2. Wie ist der Trend, wagen Sie eine Prognose?

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O-Ton-Paket (Anhören: linke Maustaste, Download: rechte Maustaste, „Ziel speichern unter“ )

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19Okt/09

O-Ton + Magazin: Sorgfalt beim Aussteigen aus dem Auto

Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein über den Fall:

O-Ton: Ein Autofahrer steigt aus und in dem Moment, als er aussteigt, verliert er den Schlüssel in den Innenraum. D.h. er bückt sich noch einmal und sucht nach dem Schlüssel bei geöffneter Tür und es kommt zu einer Kollision. – Länge 11 sec.

Die Begründung der Richter: Man muss die Tür nicht länger als nötig geöffnet halten und von der Beifahrerseite aus den Schlüssel suchen.
Weitere Informationen dazu gibt es unter www.verkehrsrecht.de.

Magazin: Sorgfalt beim Aussteigen aus dem Auto

Wenn man aus dem Auto nach links zur Fahrbahn aussteigt, muss man besonders aufpassen – „besondere Gefahrenminderungspflicht“ nennen das die Juristen. Kommt es nämlich zur Kollision, kann man leicht schuld sein. Beispielsweise darf die Autotür nicht länger als für das Aussteigen unbedingt nötig geöffnet sein, entschied das Kammergericht Berlin.

Beitrag:

Das lernt man kaum in der Fahrschule, aber Ein- und Aussteigen beim Auto ist fast so wichtig wie richtiges Fahren. Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein:

O-Ton: Der fließende Verkehr hat grundsätzlich Vorrang, ich muss mich vergewissern durch Blicke nach hinten: Kann ich in dem Moment die Tür öffnen oder kommt ein anderes Fahrzeug von hinten und es kommt zu einer Kollision? – Länge 11 sec.

Klingt eigentlich ganz simpel, allerdings: Die Tücken lauern im Detail – so wie in diesem Fall:

O-Ton: Ein Autofahrer steigt aus und in dem Moment, als er aussteigt, verliert er den Schlüssel in den Innenraum. D.h. er bückt sich noch einmal und sucht nach dem Schlüssel bei geöffneter Tür und es kommt zu einer Kollision. – Länge 11 sec.

Ein anderes Fahrzeug streifte und beschädigte die Tür. Der Fahrer des geparkten Fahrzeugs meinte, im Recht zu sein und klagte nun auf Schadensersatz, allerdings sah das Kammergericht Berlin dies anders. Bettina Bachmann über die Begründung der Richter:

O-Ton: Daran ist dann derjenige schuld, der aussteigt und die Tür länger als nötig geöffnet hält. Er hätte in dem Fall auf die andere Seite gehen müssen und von der Beifahrerseite nach dem verlorenen Schlüssel suchen müssen. – Länge 12 sec

Klare Ansage! Weitere Informationen rund ums Verkehrsrecht gibt es unter www.verkehrsrecht.de.

Absage.

Mehr Informationen zu diesem Fall gibt es unter www.verkehrsrecht.de.

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O-Ton und Magazinbeitrag (Anhören: linke Maustaste, Download: rechte Maustaste, „Ziel speichern unter“ )

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19Okt/09

O-Ton + Magazin: Wartepflicht bei Rettungsfahrzeugen

Bettina Bachmann von den Verkehrsrechtsanwälten des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Ein Rettungsfahrzeug nähert sich mit Martinshorn, alle Autofahrer machen Platz und der Geschädigte fuhr auf den Mittelstreifen, merkt aber, dass es wahrscheinlich knapp wird für das Rettungsfahrzeug, weil sein Heck zu weit rausragt in die Fahrbahn und möchte es dem Rettungsfahrzeug einfacher machen, in dem er auf die andere Fahrbahnseite fährt. – Länge 20 sec.

Doch der Fahrer des Rettungswagens hatte die Enge bereits gesehen und entschied sich ebenfalls für die Gegenspur – den Schaden der folgenden Kollision von 1.500 Euro muss der eigentlich gutwillige Autofahrer tragen. Begründung: Er darf seinen Wagen erst wieder bewegen, wenn der Rettungswagen vorbei ist. Weitere Infos unter www.schadenfix.de.

Magazin: Wartepflicht bei Rettungsfahrzeugen

Bei Rettungsfahrzeugen müssen die Verkehrsteilnehmer die Fahrbahn räumen. Dabei müssen sie so lange warten, bis das Einsatzfahrzeug auch wirklich „durch“ ist. Der Fahrer des Rettungsfahrzeugs kann sich dabei seine Fahrbahn aussuchen. Dies ergibt sich aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Hamm. Hören Sie mal den ganzen Fall.

Beitrag:

Das passiert täglich viele Tausende Male auf den Straßen, sagt Bettina Bachmann von den Verkehrsrechtsanwälten des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Ein Rettungsfahrzeug nähert sich mit Martinshorn, alle Autofahrer machen Platz und der Geschädigte fuhr auf den Mittelstreifen, merkt aber, dass es wahrscheinlich knapp wird für das Rettungsfahrzeug, weil sein Heck zu weit rausragt in die Fahrbahn und möchte es dem Rettungsfahrzeug einfacher machen, in dem er auf die andere Fahrbahnseite fährt. – Länge 20 sec.

Eine verhängnisvolle Entscheidung:

O-Ton: SFX

Denn der Fahrer in dem Rettungswagen hatte gesehen, dass es in seiner Spur zu eng werden würde und war bereits auf die Gegenrichtung gewechselt. Die konnte unser Autofahrer aber nicht wieder so schnell frei machen:

O-Ton: In dem er da ausgewichen ist und eigentlich ja etwas Gutes machen wollte und mehr Platz machen wollte, hat er eine Entscheidung getroffen, die dem Fahrer des Rettungswagens zu kam, und der hatte dummerweise die gleiche getroffen und so kam es zur Kollision. – Länge 10 sec.

Aus Sicht der Richter treffe das Rettungsfahrzeug keine Schuld. Der Fahrer könne frei wählen, welchen Weg er nehme, entschieden sie. Und daraus folgt, so Bettina Bachmann, eine allgemeine Pflicht für alle Autofahrer:

O-Ton: Der Wartepflichtige, der den Weg frei geräumt hat für das Rettungsfahrzeug, der darf erst dann wieder seine Position verändern, wenn er sicher ist, dass er dadurch das Einsatzfahrzeug nicht behindert. – Länge 10 sec.

Darum blieb unser Mann auch auf seinen 1.500 Euro Schaden sitzen, die er mit dem gut gemeinten Wechsel verursacht hatte. Mehr Informationen rund um diesen und andere Verkehrsunfälle unter www.schadenfix.de.

Absage.

Mehr Informationen zu diesem Fall gibt es unter www.verkehrsrecht.de.

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O-Ton und Magazinbeitrag(Anhören: linke Maustaste, Download: rechte Maustaste, „Ziel speichern unter“ )

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