Category Archives: Allgemein

08Feb/12

Wenn die Ware einen Makel hat …

 München/Berlin (DAV). Ein Käufer einer mangelhaften Sache muss dem Verkäufer die Möglichkeit geben, diesen Mangel zu beheben. Er darf sich ansonsten nicht auf sein Zurückbehaltungsrecht berufen. Auf ein entsprechendes Urteil des Amtsgerichts München vom 26. Juli 2011 (AZ: 274 C 7664/11) macht die Deutsche Anwaltauskunft aufmerksam.

Der Käufer einer Einbauküche stellte nach dem Kauf fest, dass eine Tür klemmte. Aus diesem Grund behielt er vom Gesamtkaufpreis in Höhe von 2.999 Euro 671 Euro zurück. Das Einrichtungshaus war bereit, die Tür zu reparieren. Ein Jahr lang versuchten Mitarbeiter des Einrichtungszentrums, einen Termin mit dem Kunden zu vereinbaren. Dieser sagte jedoch sämtliche Termine ab und meldete sich entgegen seiner Versprechungen auch nicht mehr. Daraufhin verlangte das Möbelhaus die Zahlung des Restkaufpreises, die der Käufer verweigerte.

Die Klage des Möbelhauses war erfolgreich. Dem Käufer stehe kein Zurückbehaltungsrecht mehr zu – also das Recht, einen Teil des zu zahlenden Betrags oder den gesamten Betrag zurückzuhalten. Zwar könne sich der Käufer einer mangelhaften Ware gegenüber dem Verkäufer auf sein Zurückbehaltungsrecht berufen, erläuterten die Richter. Indem der Käufer im vorliegenden Fall die Nachbesserungstermine nicht eingehalten habe, habe er sich jedoch selbst nicht vertragstreu verhalten. Er habe es dem Möbelhaus nämlich unmöglich gemacht, den Mangel zu beseitigen.

Informationen: www.anwaltauskunft.de

05Feb/12

Kollegengespräch: Safer Internet Day

 Den sogenannten „Safer Internet Day“ gibt es nun schon seit mehreren Jahren, am 7. Februar wird mit weltweiten Aktionen auf die Gefahren aus dem Netz aufmerksam gemacht. Sorglos surfen, mailen, chatten – das ist der Wunsch der meisten Nutzer. Viel kleiner ist dagegen eine Gruppe von Menschen, die mit der Sorglosigkeit der anderen im Netz ihr Geld verdienen wollen – Cyberkriminellen nutzen die Fehler allzu nachlässiger Surfer.

Christian Funk ist Virenanalyst bei Kaspersky Lab.

Er antwortet dazu auf folgende Fragen:

1. Safer Internet Day – ist an den anderen Tagen das Netz nicht so sicher?

2. Was passiert an dem Tag?

3. Gefahren lauern ja auch auf manipulierten Websites. Der Surfer denkt, er ist auf einer sicheren Seite – und trotzdem fängt er sich einen Schädling ein. Wie merke ich denn, das mit der Seite etwas nicht stimmt ?

Abmoderation: „Safer Internet Day“ am 7. Februar – und mehr Infos zu den aktuellen Bedrohungen für die Computerwelt unter www.kaspersky.de.

Download Kollegengespräch

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08Jan/12

Tierhalter haftet auch für angebundenen Hund

 Coburg/Berlin (DAV). Die Haftung für Tierhalter geht sehr weit und umfasst auch Tiere, die an der Leine sind. Stürzt beispielsweise jemand, weil er sich durch das Verhalten eines Hundes erschrocken hat, muss bei Verletzungen der Tierhalter den Schaden tragen. Auf eine entsprechende Entscheidung des Landgerichts Coburg vom 22. Juli 2011 (AZ: 13 O 150/11) macht die Deutsche Anwaltauskunft aufmerksam.

Eine Frau stürzte vor einem Gemüseladen. Dort war an einem Zaunpfosten der Dackelmischling der Beklagten an einem längeren Stück freilaufender Leine angebunden. Beim Vorbeigehen an dem Hund stürzte die Frau und brach sich einen Lendenwirbel sowie das linke Handgelenk. Die Krankenversicherung wollte von der Halterin des Dackelmischlings über 6.500 Euro Behandlungskosten erstattet bekommen. Sie führte aus, dass der Hund bellend auf ihre Versicherte zugelaufen sei. Diese sei vor Schreck einen Schritt zurück gewichen und zu Boden gestürzt. Die beklagte Frau meinte, der Hund habe sich gar nicht bewegt. Die später gestürzte sei auf ihren Hund zugelaufen und dann vor dem Hund stehen geblieben. Plötzlich habe sie sich rückwärts bewegt und sei gestürzt. Ihr Hund habe aber weder gebellt und auch nicht versucht, die Passantin anzuspringen.

Nachdem Zeugen die Version der Krankenversicherung bestätigt hatten, verurteilte das Gericht den Tierhalter zur Haftung. Grundsätzlich würden Tierhalter auch ohne eigenes Verschulden für alle Schäden haften, die durch ihr Tier verursacht werden. In dem Verhalten, dass sich der Hund knurrend und bellend auf einen Menschen zubewegt, sah das Landgericht überdies zweifelsfrei ein typisches Tierverhalten. Damit habe sich im Sturz der Versicherten eine vom Tier ausgehende Gefahr realisiert. Auch ein Mitverschulden der Versicherten konnte das Landgericht nicht erkenne. Der Hund sprang plötzlich auf und rannte an einer längeren Freilaufleine auf die Ladenbesucherin zu. Ein solches Verhalten des Hundes wäre nicht vorhersehbar.

Informationen: www.anwaltauskunft.de

29Dez/11

O-Ton: Tierhalter haftet auch für angebundenen Hund

 Die Haftung für Tierhalter geht sehr weit und umfasst auch Tiere, die an der Leine sind. Stürzt beispielsweise jemand, weil er sich durch das Verhaltens eines Hundes erschrocken hat, muss bei Verletzungen der Tierhalter den Schaden tragen. So entschied das Landgericht Coburg. Dabei hatte ein angeleinter Dackel ein Frau erschreckt – sie stürzte und brach sich einen Lendenwirbel sowie das linke Handgelenk. Behandlungskosten: über 6.500 Euro. Sie wollte nicht zahlen – das Gericht entschied anders.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Zu Recht, wie das Gericht gesagt hat. Grundsätzlich müssen Tierhalter auch ohne eigenes Verschulden handeln. Das ist ganz wichtig, die Tierhalterhaftung geht sehr weit. Dass Hunde bellen und knurren und sich auf Menschen zu bewegen, sei zwar ein typisches Tierverhalten, aber genau dafür müssen Tierhalter auch haften. – Länge 20 sec.

Mehr dazu unter anwaltauskunft.de

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20Dez/11

O-Ton: Mehr Hundesteuer für Bullterrier als für Dackel zulässig

 Die Kommunen können die Hundesteuer nach der Gefährlichkeit der Hunde staffeln. Eine höhere Besteuerung von gefährlichen Hunden ist sachlich gerechtfertigt und mit dem Gleichheitssatz vereinbar, so das Oberverwaltungsgericht Lüneburg. Danach muss
für Bullterrier mehr bezahlt werden als für Dackel.

Swen Walentowski, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Grundsätzlich ist es so, dass Kommunen die Hundesteuer staffeln können, auch nach der Gefährlichkeit der Hunde. Es geht da nicht um Statistiken, sondern dass die Kommunen Listen heranziehen, die auch in anderen Bundesländern gelten und die Gefahr bzw. die Gefährlichkeit verschiedener Hunde festlegen – und sie können für gefährlichere Hunde auch eine höhere Steuer verlangen. Das ist rechtens. – Länge 20 sec.

Mehr dazu unter anwaltauskunft.de.

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