Category Archives: Allgemein

25Jul/11

O-Ton-Paket Audi Cup: Osmar Loss

 Es ist eine Besonderheit beim diesjährigen Audi Cup: Denn der FC Bayern hat noch nie gegen SC Internacional gespielt. Möglicherweise gibt es diesmal eine Premiere. Die Mannschaft aus Porto Alegre in Brasilien hat einen Vorteil gegenüber den europäischen Teams: Die Saison ist auf dem Kontinent in vollem Gange. Allerdings sagt Trainer Osmar Loss, man müsse auch den langen Flug berücksichtigen und die Verschiebung der Zeitzonen – das könne auch ein Nachteil sein.

O-Ton-Paket Osmar Loss (nicht overvoiced)

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22Jun/11

Fahrraddiebstahl auf YouTube – mildere Strafe

 Erfurt/Berlin (DAV). Wer ein Fahrrad stiehlt, muss mit seiner Bestrafung rechnen. Eine mildere Strafe kann sich derjenige erhoffen, dessen Tat auf YouTube angeprangert wurde. Über eine entsprechende Entscheidung des Amtsgerichts Erfurt vom 30. November 2010 (AZ: 180 Js 26290/10 50 DF) informieren die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV).

Ein 49-jähriger Mann wurde beim Diebstahl eines Fahrrads quasi auf frischer Tat ertappt. Die Überwachungskamera eines Computerladens filmte das Geschehen auf der Straße. Der Ladeninhaber stellte das Video auf „YouTube“ ins Internet. Dort wurde es 1.000-fach angesehen. Verschiedene Medien berichteten darüber. Schließlich erkannte auch die 15 jährige Tochter ihren Vater auf dem Video und soll ihn auf der Arbeit angerufen haben: „Papa, Du stehst auf YouTube, wie Du ein Fahrrad mopst“, berichtete ein Internetportal anschließend. Das Video zeigte alle Einzelheiten. Aufgrund des Videos und nachdem angeblich bereits Zeitungen bei ihm angerufen hatten, stellte sich der Mann der Polizei. Er habe Angst, auf der Straße verprügelt zu werden.

Bei der Bemessung der Strafe berücksichtigte das Gericht die Prangerwirkung des Videos und die darauf basierenden Medienberichte strafmildernd. Wegen der Berichterstattung habe der Mann Ängste ausstehen müssen. Das Gericht verurteilte den Mann zu einer Geldstrafe von 1.800 Euro. Die Überwachungskamera musste schließlich anders eingestellt werden, sie zeigte zu viel vom Straßengeschehen. Dies sei aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht erlaubt.

Informationen: www.verkehrsrecht.de

22Jun/11

Porsche kündigt seinen europäischen Händlervertrag


Stuttgart – Porsche hat seinen europäischen Händlern den Vertrag gekündigt. „Um den geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen Rechnung zu tragen, haben wir bereits im April unsere Importeure informiert, dass wir ab Juli 2013 neue Verträge für die rund 300 Händler in Europa einführen werden“, sagt Porsche Marketing- und Vertriebschef Bernhard Maier im Gespräch mit Automotive News Europe. Hintergrund: Der gesamte europäische Autohandel bereitet sich gerade auf den Auslauf der aktuellen Kfz-Gruppenfreistellungsverordnung (GVO) zum Mai 2013 und der Einführung der neuen, branchenübergreifenden „Vertikal-GVO“ vor.

Maier befürchtet keine Unruhen oder Verunsicherungen im Porsche-Vertriebsnetz, die normalerweise mit solchen Kündigungen einhergeht: „Nein. Die bestehenden Verträge werden zwar Ende Juni 2011 mit einer 24-monatigen Kündigungsfrist ordentlich gekündigt. Um die Kontinuität im Netz zu gewährleisten, geben wir allerdings gleichzeitig neue Verträge an die Vertriebspartner aus.“

Zudem habe Porsche die Chance genutzt, das Vertragswerk grundlegend zu überarbeiten. Maier: „Heute gibt es noch für jede Modellreihe einen eigenen Vertrag mit eigenen Anlagen. In Zukunft wird es nur noch einen Händlervertrag für alle Baureihen geben. Der neue Vertrag ist schlanker und inhaltlich auf dem neuesten Stand. Die Standards für unsere Händler bleiben auf dem bekannten, Porsche typischen Niveau. Gleichzeitig werden alle Punkte des Code of Good Practice der ACEA berücksichtigt. Damit ist der Vertrag ein wichtiges Element unserer Professionalisierungsstrategie und bereitet unsere Vertriebsorganisation auf das geplante Wachstum vor.“

In der Vergangenheit profitierte Porsche als kleiner Hersteller von der „De Minimis“-Regel. Maier: „Aufgrund unserer Nischenposition als kleiner Sportwagenhersteller konnten wir in der Vergangenheit vertragliche Sonderregelungen, wie zum Beispiel exklusive Schauräume, in Anspruch nehmen. Durch die Neufassung der GVO können wir diese Regelungen nachhaltig verankern.“

16Jun/11

Bei Reiserücktritt nicht auf rechtzeitige Genesung hoffen

 München/Berlin (DAV). Wenn eine Urlaubsreise aus Krankheitsgründen storniert werden muss, dann sollte dies rechtzeitig geschehen. Die Hoffnung auf rechtzeitige Wiedergenesung ist im Rahmen der Reiserücktrittsversicherung nicht versichert. Dies gilt vor allem dann, wenn eine Grunderkrankung bekannt ist, die immer wieder ausbrechen kann. Im vorliegenden Fall ging es um Epilepsie. Auf eine entsprechende Entscheidung des Amtsgerichts München vom 1. Juli 2010 (AZ: 281 C 8097/10) weist die Deutsche Anwaltauskunft hin.

Im Januar 2007 buchte ein Ehemann für sich und seine Ehefrau eine 10-tägige Reise, die im Mai angetreten werden sollte. Gleichzeitig schloss er eine Reiserücktrittsversicherung ab. Einen Monat nach der Buchung erlitt er einen epileptischen Anfall und war neun Tage stationär in einer Klinik. Dort wurde er als arbeits- und reisefähig entlassen. Am Tag der geplanten Reise erlitt er erneut einen Anfall und stornierte die Reise. Der Reiseveranstalter berechnete daraufhin Stornokosten, und zwar in Höhe von 80 Prozent des Reisepreises. Diese Kosten verlangte der Reisende von seiner Reiserücktrittsversicherung erstattet. Diese zahlte ihm aber nicht den ganzen Betrag, sondern nur die Stornokosten, die angefallen wären, hätte er gleich nach seinem ersten epileptischen Anfall die Reise storniert. Schließlich habe er gewusst, so die Versicherung, dass er an einer Grunderkrankung leide, die immer wieder ausbrechen könne. Das Unterlassen der Stornierung sei daher grob fahrlässig. Dagegen klagte der Versicherte mit der Begründung, es sei schließlich nicht vorhersehbar gewesen, dass und wann erneut ein Anfall ausbrechen würde.

Ohne Erfolg, so das Gericht. Durch den schwerwiegenden epileptischen Anfall und seinen 9 tägigen Krankenhausaufenthalt sei ihm bekannt gewesen, dass er an einer Erkrankung leide, bei der es zu weiteren Anfällen kommen könne, deren Zeitpunkt nicht vorhersehbar sei. Dass der Kläger als arbeits- und reisefähig entlassen wurde, ändere nichts daran, dass die Grunderkrankung fortbestehe. Eine Heilung von dieser Erkrankung sei dem Kläger von den Ärzten gerade nicht bestätigt worden. Er hätte daher bereits zu dem Zeitpunkt stornieren müssen, als er den ersten Anfall hatte. Nach den Versicherungsbedingungen habe er nämlich die Verpflichtung, die Stornokosten, die alle Versicherten gemeinsam tragen müssen, möglichst gering zu halten. Er hätte nur dann nicht kündigen müssen, wenn mit einer sicher zu erwartenden Genesung zu rechnen gewesen wäre. Dies habe aber eben nicht vorgelegen. Er habe gewusst, dass die Grunderkrankung gerade nicht geheilt war, auch wenn er akut keinen Anfall hatte. Er wusste, dass die Durchführung der Reise möglich sein, aber auch scheitern könnte. Diese Unsicherheit habe nicht die Versicherung, sondern er selbst zu tragen. Soweit der Kläger meine, er könne dann keine Reisen mehr unternehmen, da immer die Möglichkeit eines neuen Anfalls bestehe, müsse er bedenken, dass er durchaus reisen könne, das Risiko eines krankheitsbedingten Ausfalls aber selbst zu tragen habe.

Die Deutsche Anwaltauskunft weist darauf hin, dass es sich bei einer Krankheit, die die Reiserücktrittsversicherung umfasst, um eine unerwartete schwere Krankheit handeln muss. Der Reisende muss auch zum frühestmöglichen Zeitpunkt stornieren. Es lohnt sich auch, die Versicherungsbedingungen genau anzuschauen. Manche Versicherungen bieten Tarife an, die auch das Risiko versichern, dass eine bereits bekannte Krankheit ausbricht. Hier muss man dann meist einen höheren Versicherungsbeitrag zahlen.

Informationen: www.anwaltauskunft.de

13Jun/11

Daimler-Chef Zetsche: Entscheidung zu Maybach noch im Juni

 Stuttgart — Die Entscheidung der Daimler AG zur Zukunft der Luxusmarke Maybach soll nach einem Bericht der Fachzeitschrift Automotive News Europe noch im Juni fallen. Demnach stehen mit der Schließung oder einer Kooperation mit dem britischen Hersteller Aston Martin zwei Optionen zur Wahl. Daimler-Chef Dieter Zetsche sprach auf Nachfrage von Automotive News Europe von „einer höheren Wahrscheinlichkeit für eine positive Entscheidung“ für eine zweite Generation des Maybach, wenn ein Partner eingebunden wird. Zetsche bestätigte Gespräche mit Aston Martin.
Der Daimlerchef sagte, eine Milliarde Dollar für die Entwicklung des Maybach wären „kein gutes Investment für ein Auto mit geringem Absatzvolumen“ gewesen. Maybach verkaufte nach Untersuchungen von IHS Automotive im vergangenen Jahr insgesamt 157 Autos. Ursprüngliche Prognosen waren von 1.500 verkauften Einheiten ausgegangen.
Die Gespäche mit Aston Martin drehten sich hauptsächlich um die Entwicklung und Produktion einer zweiten Generation des Maybach durch die britische Luxusmarke. Unter Berufung auf Firmenquellen berichtet Automotive News Europe, die Vereinbarung mit Aston Martin solle auch die Lieferung von V-8 Motoren an Aston Martin für andere Fahrzeuge beinhalten. Zudem wolle der britische Hersteller nach Informationen der Zeitschrift aus Konzernkreisen auch V-12 Motoren sowie Automatikgetriebe von Mercedes-Benz kaufen.

Daimler likely to retain Maybach brand if right partner is found
CEO Zetsche confirms talks with Aston Martin

STUTTGART — Daimler AG is likely to keep its slow-selling ultraluxury Maybach brand if a partner is found. The company will make a decision by June 30, CEO Dieter Zetsche said. Zetsche confirmed that Daimler has been in discussions with Aston Martin for the development and production of a second-generation Maybach.
“There is a higher likelihood to come to a positive decision” for a second-generation Maybach sedan if a partner is involved, Zetsche told Automotive News Europe on the sidelines of the launch of the new M class SUV in Stuttgart last week.
Maybach’s future has been under a cloud as sales of the brand’s only model, a super-luxury sedan, have slumped. Maybach produced 157 cars last year, according to IHS Automotive. Daimler’s Mercedes-Benz had expected to sell 1,500 Maybachs annually.