Im Gegensatz zu früher können Unfallopfer in Deutschland auch größere Summen Schmerzensgeld erhalten. So sprach das Oberlandesgericht Naumburg beispielsweise einem Geschädigten in einem besonders schweren Fall 60.000 Euro zu. Weiter
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O-Ton: Schmerzensgeld nach zu spät erkanntem Hautkrebs
Wird eine Hautkrebserkrankung nicht rechtzeitig erkannt, ist das ein Behandlungsfehler. Ein Schmerzensgeld von 100.000 Euro kann dann gerechtfertigt sein, entschied das Oberlandesgericht Hamm. In dem Fall hatte eine Patientin 2009 wegen Verfärbung eines Zehennagels ihren Hautarzt aufgesucht. Weiter
O-Ton: Schlägerei auf Karnevalsfeier rechtfertigt fristlose Kündigung
Wer auf einer betrieblichen Karnvalsfeier Kollegen verletzt, riskiert auch in den närrischen Tagen eine fristlose Kündigung – auch dann, wenn er mit dem Brauchtum nicht vertraut ist. So haben das Gerichte in Düsseldorf entschieden. In dem Fall hatte ein Mann sich an Weiberfastnacht massiv gegen das Abschneiden seiner Krawatte gewehrt, Mitarbeiter getreten und mit einem Bierkrug attackiert. Weiter
O-Ton + Kollegengespräch: Spesenbetrug muss konkret nachgewiesen werden
Für eine außerordentliche Kündigung muss der Chef beweisen, dass es dafür auch einen wichtigen Grund gibt. Die Rechtfertigung des Arbeitnehmers muss er im Zweifelsfall auch entkräften können. Sonst ist die Kündigung unwirksam, entschied das Landesarbeitsgericht Köln. In dem Fall ging es um einen Mann, der für seine Firmenkreditkarte über Jahre keine Einzelbelege vorlegen musste. Weiter
O-Ton: Umfangreicher Personalabbau ist kein Betriebsgeheimnis
Ein bereits geplanter umfangreicher Personalabbau, der dem Betriebsrat mitgeteilt wurde, ist kein Geschäfts- oder Betriebsgeheimnis mehr. Gibt es bereits Gespräche über den Interessensausgleich und den Sozialplan, darf der Betriebsrat darüber informieren – der Chef darf der Arbeitnehmervertretung keinen Maulkorb verpassen. Weiter