Category Archives: O-Töne / Radiobeiträge

24Mrz/11

O-Ton + Magazin: Obduktionspflicht bei toten Kindern

Nach dem gewaltsamen Tod des kleinen Kevin in Bremen hat die Hansestadt als erstes Bundesland ein Gesetz auf den Weg gebracht. Danach werden alle Kinder, die unter ungeklärten oder für den Arzt nicht sofort erkennbaren Umständen gestorben sind, obduziert. Weitere Bundesländer sollten dem Beispiel folgen, hofft die Deutsche Kinderhilfe.
Rolf Stöckel, Vorstandssprecher der Deutschen Kinderhilfe, über die Zahl von nicht erkannten Misshandlungen:

O-Ton: Wir schätzen, dass es 32 bis 40 Fälle im Jahr in Deutschland gibt. Das wären zwischen fünf und zehn Prozent von über 400 Fällen von plötzlichem Kindstod – dass das unnatürliche Ursachen hat, etwa Ersticken oder Schütteln – und dass das eben durch reinen Augenschein des Arztes nicht feststellbar ist. – Länge 16 sec.

Eine Pflicht zur Obduktion würde dagegen nach Ansicht der Kinderhilfe helfen, solche Fälle aufzuklären.

Magazin: Obduktionspflicht bei toten Kindern

Für Eltern ist es das Schlimmste, wenn ihr Kind morgens tot im Bett liegt. Aber: Es gibt immer wieder ungeklärte Fälle. Nach dem gewaltsamen Tod des zweijährigen Kevin in Bremen hat die Hansestadt als erstes Bundesland nun ein Gesetz auf den Weg gebracht. Danach werden alle Kinder, die unter ungeklärten oder für den Arzt nicht sofort erkennbaren Umständen gestorben sind, obduziert. Weitere Bundesländer sollten dem Beispiel folgen, hofft die Deutsche Kinderhilfe.

Beitrag:

Die Zahlen sprechen eine deutliche Sprache. Rolf Stöckel, Vorstandssprecher der Deutschen Kinderhilfe:

O-Ton: Wir haben im Jahr etwa 400 Todesfälle bei Kindern unter 15 Jahren, die mit plötzlichem Kindstod oder nicht erklärbarer Todesursache begründet sind. Und insofern halten wir es für sinnvoll, dort noch einmal nachzuhaken. – Länge 15 sec.

In Deutschland gibt es keine weiteren detaillierten Erhebungen – im Gegensatz zu Schweden, Österreich oder Großbritannien. Etwa zehn Prozent, so die Schätzungen, der Todesfälle sind unnatürlich und werden manchmal auch von den Medizinern nicht sogleich per Augenschein erkannt:

O-Ton: Weil in Deutschland jeder Arzt, der gerade die Uni verlässt, den Totenschein ausfüllen kann und damit die Todesursache ja festlegt. – Länge 8 sec.

Nach Bremen läuft die Debatte über eine Obduktionspflicht derzeit auch in Thüringen – denn die entsprechenden Gesetze sind Ländersache. Die frühere Bundesjustizministerin Brigitte Zypries kennt die Debatte und die damit verbundenen Vorschläge bereits seit längerem:

O-Ton: Der eine geht eher in einen medizinischen Bereich, dass nämlich nicht mehr jeder Hausarzt befugt sein soll, einen Leichenschein auszustellen. Sondern die Vorstellung ist, dass es dafür einer besonderen Ausbildung bedarf und dass eben nur spezialisierte Ärzte das machen können sollen. – Länge 17 sec.

Die Ministerrunden diskutieren noch weitere Aspekte, auch das Thema Geld spielt eine Rolle. Für die Kinderhilfe steht fest: Eine Pflicht zur Obduktion würde helfen, Fälle aufzuklären, in denen Kinder möglicherweise zu Tode geschüttelt oder erstickt worden seien. Rolf Stöckel ist daher überzeugt:

O-Ton: Dass eine solche Obduktionspflicht wesentlich dazu beitragen wird, dass es vielleicht weniger Fälle gibt von Kindstötungen, weil Eltern wissen: Das kommt hinterher raus. – Länge 9 sec.

Absage.

O-Ton und Magazin

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21Mrz/11

O-Ton-Paket aus der SAT.1 Talksendung „Eins gegen Eins“

Die Bundesregierung sieht sich nach ihrer Entscheidung gegen eine Beteiligung an einem Kampfeinsatz gegen Libyen nicht in der Isolation. In der SAT.1 Talksendung „Eins gegen Eins“ verteidigte Bundesaußenminister Guido Westerwelle (FDP) am Montagabend erneut den Beschluss.

O-Ton-Paket Westerwelle Libyen – frei bei Nennung der Quelle.

Nach der beschlossenen dreimonatigen Aussetzung der Laufzeitverlängerung für 17 deutsche Reaktoren hat Bundesaußenminister Guido Westerwelle vor einseitiger Betrachtung gewarnt. „Wenn man über Energiepolitik spricht, darf man nicht nur das Risiko der einen Energiegewinnung sehen, sondern man muss auch die Risiken der anderen Energiegewinnungsformen sehen, zum Beispiel auch des Klimawandels“, sagte der FDP-Politiker am Montagabend in der SAT.1 Talksendung „Eins gegen Eins“.

O-Ton-Paket Westerwelle Atom – frei bei Nennung der Quelle.

In der Debatte um den Kurswechsel der Union in der Atompolitik hat Baden-Württembergs Umweltministerin Tanja Gönner die Haltung ihrer Partei verteidigt. „Die Atomkraftwerke sind sicher. Aber es gebe die Frage, welche Sicherheitsreserven haben wir“, sagte die CDU-Politikerin am Montagabend in der SAT.1 Talksendung „Eins gegen Eins“.

O-Ton-Paket Gönner – frei bei Nennung der Quelle.

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21Mrz/11

Magazin: Schubkraft für eine beschleunigte Energiewende

Es sind beunruhigende Bilder, die uns in diesen Tagen aus Japan, Libyen und Bahrain erreichen. Der neuerliche Ölschock, der die Heizrechnungen dieses Winters explodieren lässt und der Gau nach dem Tsunami dieses Winters bereiten drängende Sorgen. Eines ist jetzt schon klar: Die aktuellen Ereignisse werden den gesetzlich ohnehin programmierten Umstieg auf erneuerbare Energien beschleunigen, Weiter

14Mrz/11

O-Ton: Baum behindert Grundstückseinfahrt – Eigentümer kann Entfernung verlangen

 Städte dürfen bei der Umgestaltung von Straßen nicht die Einfahrt auf Grundstücke erschweren. Daher kann eine Grundstückseigentümerin die Entfernung eines neu gepflanzten Baumes verlangen. So entschied das Verwaltungsgericht Hannover. In dem Fall hatte die Stadt neben der Einfahrt ein Beet angelegt und eine Linde gepflanzt.

Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins.

O-Ton: Dieser Klage haben die Richter statt gegeben, denn es kann nicht sein, dass ein Eigentümer aufgrund einer Neubepflanzung nicht mehr aus seiner Einfahrt bzw. nur noch unter erheblichen Schwierigkeiten aus seiner Grundstücksausfahrt fahren kann. – Länge 12 sec.

Weitere Informationen rund um das Verkehrsrecht sowie eine Anwaltssuche gibt es unter www.verkehrsrecht.de.

 

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O-Ton

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14Mrz/11

O-Ton: Im Kreuzungsbereich geparkt – Auto abgeschleppt

 Wer im Kreuzungsbereich zweier Straßen parkt, kann abgeschleppt werden. Das ist nicht neu, beschäftigt aber immer wieder die Gerichte. In dem Fall hatte eine Frau ihren Wagen ziemlich nah im Einmündungsbereich geparkt – weniger als fünf Meter vom Schnittpunkt der Fahrbahnkanten. Der Wagen wurde zu Recht abgeschleppt, urteilte das Verwaltungsgericht Aachen.

Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins.

O-Ton: Denn für die Fußgänger war beim Überqueren der Straße eine erhöhte Gefährdung gegeben. Und auch für die Autofahrer, die aufgrund des parkenden Autos nicht einsehen konnten, ob Gegenverkehr kam, bestand eine erhöhte Gefahr. – Länge 15 sec.

Mehr Information dazu unter www.verkehrsrecht.de

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O-Ton

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