Category Archives: O-Töne / Radiobeiträge

16Feb/11

O-Ton: Absolutes Halteverbot – Auto kann umgesetzt werden

Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Da hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden, dass es beim absoluten Halteverbot nicht darauf ankommt, ob eine Behinderung durch das Parken vorliegt. Sondern allein die Tatsache, dass absolutes Halteverbot ausgeschildert ist, rechtfertigt ein Umsetzen des Autos – und so musste der Eigentümer den Bußgeldbescheid in Höhe von 125 Euro bezahlen. – Länge 22 sec.

Weiter Informationen rund um das Verkehrsrecht unter verkehrsrecht.de.

 

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O-Ton

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16Feb/11

O-Ton: Kein Busführerschein für ehemaligen Häftling

Bettina Bachmann von den Verkehrsrechtsanwälten des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Busfahrer ist ein Vertrauensjob, denn es werden ja die Fahrgäste dem Fahrer anvertraut. Dieser muss absolut zuverlässig sein. Wer einmal wegen Mordes verurteilt war – da fehlt es dann an der erforderlichen Zuverlässigkeit. – Länge 12 sec.

Weitere Informationen rund um das Verkehrsrecht sowie eine Anwaltssuche unter www.verkehrsrecht.de.

 

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O-Ton

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16Feb/11

O-Ton + Magazin: Kein Aufbauseminar – Führerschein weg

Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins.

O-Ton: Da war das Verwaltungsgericht Neustadt der Meinung, dass es auf den Zeitpunkt der Anordnung der Schulung ankommt. Wenn er dann 14 Punkte hat, dann muss er an der Schulung teilnehmen. Und wenn er das dann nicht macht und sich weigert, kann ihm die Behörde die Fahrerlaubnis entziehen. Auch wenn er später weniger Punkte gehabt hätte. – Länge 18 sec.

Mehr Informationen dazu unter verkehrsrecht.de.


Magazin: Kein Aufbauseminar – Führerschein weg

Wer 14 Punkte auf seinem Flensburger Sündenregister angehäuft hat und daher eine Einladung zu einem Aufbauseminar bekommt, sollte dieses Seminar auch besuchen. Sonst ist der Führerschein weg. Dies hat das Verwaltungsgericht Neustadt entschieden. Hier ist der ganze Fall.

Beitrag:

Natürlich sind nicht alle Autofahrer Engel. Aber bei Punkten verstehen die Ämter kein Pardon. Darum hier noch einmal die amtliche Nachhilfe.

O-Ton: Sobald Sie 14 Punkte im Verkehrszentralregister eingetragen bekommen haben, ergeht an Sie die Aufforderung an einem Aufbauseminar teilzunehmen. – Länge 9 sec.

… sagt Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins. Und wenn man die Einladung zum Seminar ignoriert?:

O-Ton: Dann wird die Fahrerlaubnis Ihnen sofort entzogen. – Länge 4 sec.

Soweit ist der Fall klar. Bei dem Autofahrer in unserem Fall war die Lage nicht ganz so klar. Der hatte von der zuständigen Behörde die Aufforderung bekommen, an einem Aufbauseminar teilzunehmen. Vier Monate später war die Uhr abgelaufen:

O-Ton: SFX

Er legte keine Bescheinigung vor, dass er eine solche Schulung besucht hatte. Daraufhin wurde ihm die Fahrerlaubnis entzogen. Unser Autofahrer sagte: „Moment mal“, inzwischen ist ein Punkt gestrichen worden – es sind nur noch 13! Bettina Bachmann:

O-Ton: Da war das Verwaltungsgericht Neustadt der Meinung, dass es auf den Zeitpunkt der Anordnung der Schulung ankommt. Wenn er dann 14 Punkte hat, dann muss er an der Schulung teilnehmen. Und wenn er das dann nicht macht und sich weigert, kann ihm die Behörde die Fahrerlaubnis entziehen. Auch wenn er später weniger Punkte gehabt hätte. – Länge 18 sec.

Mehr Informationen dazu unter verkehrsrecht.de.

Absage.

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Magazin und O-Ton

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16Feb/11

O-Ton + Magazin: Ohne Ticket in Bus oder Bahn ist nicht unbedingt Schwarzfahren

Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Aber im Sachverhalt stand gar nicht, ob er die Bahn überhaupt benutzt hatte. Wie lange er sie benutzt hatte, an welcher Haltestelle er eingestiegen ist. Denn es ist nur dann eine Verurteilung wegen Schwarzfahrens möglich, wenn dem Transportunternehmen ein Vermögensschaden entstanden ist. Und das stand nicht fest aufgrund der Aufklärungsarbeit, die die Ermittlungsbehörden geleistet hatten. – Länge 22 sec.

Nun muss das Landgericht diesen Fall erneut prüfen. Weitere Informationen rund um das Verkehrsrecht unter www.verkehrsrecht.de.

Magazin: Ohne Ticket in Bus oder Bahn ist nicht unbedingt Schwarzfahren

Schwarzfahren ist nicht gleich Schwarzfahren. Wer ohne Fahrkarte in Bus oder Bahn steigt, macht sich noch nicht automatisch wegen „Beförderungserschleichung“ strafbar. In jedem Fall müssen konkrete Anhaltspunkte für die Schwarzfahrt und die Fahrscheinkontrolle vorliegen.

Beitrag:

Der Fall ging durch mehrere Instanzen – Auslöser waren vier Fälle von Schwarzfahren. Oder wie es juristisch richtig heißt – Beförderungserschleichung. Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Aber im Sachverhalt stand gar nicht, ob er die Bahn überhaupt benutzt hatte. Wie lange er sie benutzt hatte, an welcher Haltestelle er eingestiegen ist. Denn es ist nur dann eine Verurteilung wegen Schwarzfahrens möglich, wenn dem Transportunternehmen ein Vermögensschaden entstanden ist. Und das stand nicht fest aufgrund der Aufklärungsarbeit, die die Ermittlungsbehörden geleistet hatten. – Länge 22 sec.

Und wird es richtig kompliziert. Denn: Ist allein schon der Aufenthalt ohne Ticket auf dem Bahnsteig strafbar?

O-Ton: Er muss auch noch ins Verkehrsmittel einsteigen – und wenn er nach einem Meter schon gestoppt wird, dann müsste man sich auch die Frage stellen: Hat er denn sich überhaupt etwas erschlichen? – Länge 8 sec.

Bei der Prüfung dieser Einzelfälle kamen den OLG-Richtern Zweifel – sie hoben das Urteil auf, jetzt muss das Landgericht erneut verhandeln.

O-Ton: SFX

Es fehlten beispielsweise Informationen dazu, an welcher Haltestelle der Angeklagte in die Straßenbahn beziehungsweise U-Bahn eingestiegen sei und was für eine Fahrtstrecke er bereits zurückgelegt habe, als er von den Kontrolleuren ertappt worden sei.

O-Ton: SFX

Weitere Informationen rund um das Verkehrsrecht sowie eine Anwaltssuche unter www.verkehrsrecht.de.

Absage.

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Magazin und O-Ton

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11Feb/11

O-Ton: Brüderle begrüßt Demokratiebewegung

Brüderle sagte:

 

O-Ton-Paket (1. Frage Ägypten/Tunesien; 2. Frage: Konjunktur)

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O-Ton-Paket

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