Category Archives: O-Töne / Radiobeiträge

29Okt/10

O-Ton: Blutprobe auch ohne richterliche Anordnung als Beweismittel nutzbar

Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins, über den weiteren Verlauf:

O-Ton: Daraufhin hat die Polizei eine Blutentnahme angeordnet. Und da kam dann raus: 1,59 Promille. Und die Polizei hat eben nicht den Richter gefragt, nicht die richterliche Anordnung eingeholt, weil sie der Meinung war, dass die Blutentnahme ohne richterlichen Beschluss angeordnet werden musste, denn das Ergebnis der Blutentnahme ändert sich ja, je mehr Zeit vergeht, bis das Blut entnommen wird. – Länge 24 sec.

Weitere Informationen zu diesem Fall unter www.verkehrsrecht.de.

+++++++++++++++++++++++++

O-Ton  (Anhören: linke Maustaste, Download: rechte Maustaste, „Ziel speichern unter“ )

Bitte senden Sie uns eine E-Mail auf die Adresse „service (at) vorabs.de“, wenn Sie das Audiomaterial verwendet haben.

Dabei entspricht (at) dem gewohnten Zeichen @, wir müssen aus Spam-Schutzgründen so schreiben.

 

29Okt/10

O-Ton + Magazin: Eintrag in Flensburg gelöscht – heißt auch gelöscht

Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Ein Autofahrer war im Mai 2009 ein Blutalkoholwert von 0,63 Promille erwischt worden. Daraufhin hat die Verkehrsbehörde eine MPU angeordnet – und zwar mit der Begründung: Der Autofahrer sei ja bereits im Januar 2007 bei einer Alkoholfahrt erwischt worden. Dagegen hat er sich erfolgreich vor dem Oberverwaltungsgericht  Rheinland-Pfalz gewehrt. Und zwar deswegen, dass die erste Eintragung im Verkehrszentralregister in Flensburg vor zwei Jahren gelöscht worden war. D.h. die Behörde durfte darauf, bei der Beurteilung zur Anordnung einer MPU nicht mehr zurückgreifen. Denn: Was einmal im Verkehrszentralregister gelöscht worden ist, darauf kann die Behörde nicht mehr rekurrieren. – Länge 38 sec.

Mehr Informationen dazu gibt es unter www.verkehrsrecht.de.

 

Magazin: Eintrag in Flensburg gelöscht – heißt auch gelöscht

Wenn eine Eintragung über eine Alkoholfahrt im Verkehrszentralregister gelöscht ist, dann hat sich der Betroffene im Sinne der Verkehrssicherheit bewährt. Der Eintrag kann daher nicht später wieder für eine Beurteilung herangezogen werden. So entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz.

Beitrag:

Der Fall begann eigentlich ganz harmlos – mit ein, zwei Bierchen. Nur: Danach sollte man sich nicht mehr ans Steuer setzen. Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Ein Autofahrer war im Mai 2009 ein Blutalkoholwert von 0,63 Promille erwischt worden. Daraufhin hat die Verkehrsbehörde eine MPU angeordnet – und zwar mit der Begründung: Der Autofahrer sei ja bereits im Januar 2007 bei einer Alkoholfahrt erwischt worden. – Länge 15 sec.

Damals waren es 0,77 Promille. Aber – Moment mal, sagte da unser Autofahrer – das ist doch jetzt über zwei Jahre her, der Eintrag in Flensburg müsste doch gelöscht sein.

O-Ton: SFX

Der Autofahrer ging erst zum Anwalt, danach vor Gericht. Allerdings in der ersten Instanz unterlag er – und zog vor das Oberverwaltungsgericht. Denn: Wenn der Eintrag in Flensburg gelöscht ist, darf er doch nicht wieder herangezogen werden.

O-Ton: Dagegen hat er sich erfolgreich vor dem Oberverwaltungsgericht  Rheinland-Pfalz gewehrt. Und zwar deswegen, dass die erste Eintragung im Verkehrszentralregister in Flensburg vor zwei Jahren gelöscht worden. D.h. die Behörde durfte darauf, bei der Beurteilung zur Anordnung einer MPU nicht mehr zurückgreifen. Denn: Was einmal im Verkehrszentralregister gelöscht worden ist, darauf kann die Behörde nicht mehr rekurrieren. – Länge 23 sec.

Im Sinne der Verkehrssicherheit habe sich der Mann bewährt, entschieden die Richter. Ein Entzug des Führerscheins komme auf der Grundlage dieses Gutachtens nicht in Betracht. Bettina Bachmann:

O-Ton: Was gelöscht ist, ist gelöscht und kann nicht mehr für die Anordnung einer MPU herangezogen werden. – Länge 5 sec.

Mehr Informationen dazu gibt es unter www.verkehrsrecht.de.

Absage.

 

+++++++++++++++++++++++++

O-Ton und Magazin  (Anhören: linke Maustaste, Download: rechte Maustaste, „Ziel speichern unter“ )

Bitte senden Sie uns eine E-Mail auf die Adresse „service (at) vorabs.de“, wenn Sie das Audiomaterial verwendet haben.

Dabei entspricht (at) dem gewohnten Zeichen @, wir müssen aus Spam-Schutzgründen so schreiben.

 

 

28Okt/10

O-Ton: Bundestag beschließt längere AKW-Laufzeiten

Die Energiedebatte der letzten Tage und Wochen war von vielen Protesten begleitet, auch noch direkt am Tag der Abstimmung. Aber es gibt auch Befürworter des Energiekonzepts, da auch neue Leitungen gebaut werden sollen, um beispielsweise aus Windenergie gewonnenen Strom von den Küsten zu den Verbrauchern zu transportieren. Rudolf Sonnemann, Vorsitzender der Geschäftsführung von Stiebel Eltron:

 

O-Ton:

+++++++++++++++++++++++++

O-Ton (Anhören: linke Maustaste, Download: rechte Maustaste, „Ziel speichern unter“ )

Bitte senden Sie uns eine E-Mail auf die Adresse „service (at) vorabs.de“, wenn Sie das Audiomaterial verwendet haben.

Dabei entspricht (at) dem gewohnten Zeichen @, wir müssen aus Spam-Schutzgründen so schreiben.

 

 

26Okt/10

Magazin + O-Ton: Software des Jahres verliehen

Dirk Lebzien, Leiter Softwareload:

O-Ton: Wir sind da sehr stolz drauf, das sind doppelt so viele Teilnehmer wie im Vorjahr, was natürlich auch zeigt, welchen Erfolg Softwareload als Downloadportal im Markt hat. Dass die Nutzer die Möglichkeit, Software direkt als Download auf den PC zu laden und dort zu haben, wo man sie auch nutzt, sehr gut annehmen. Und mit dem Gütesiegel „Software des Jahres“ geben Nutzer für Nutzer ihre Erfahrung und ihre Empfehlung weiter, welche Software für welchen Einsatzzweck am besten geeignet ist. – Länge 30 sec.

Informationen zu allen Preisträgern gibt es unter www.softwareload.de/softwaredesjahres.

 

Magazin: Software des Jahres / Kurzfassung

Die Gewinner der „Software des Jahres“ stehen fest. In insgesamt 18 Kategorien wie beispielsweise Büro, Finanzen oder auch Mobile konnten die Nutzer von Softwareload, dem Downloadportal der Deutschen Telekom, über ihre Favoriten abstimmen. Insgesamt über 800.000 Nutzer haben sich an der Wahl beteiligt – und wir haben uns mit dem Mikrofon unter die Gewinner gemischt.

Beitrag:

800.000 Nutzer – die Freude über die Beteiligung stand dem Verantwortlichen von Softwareload, Dirk Lebzien, ins Gesicht geschrieben:

O-Ton: Wir sind da sehr stolz drauf, das sind doppelt so viele Teilnehmer wie im Vorjahr, was natürlich auch zeigt, welchen Erfolg Softwareload als Downloadportal im Markt hat. – Länge 10 sec.

Das Besondere bei einem Publikumspreis ist, dass wirklich die Nutzer entscheiden – und keine Fachjury. Und die Nutzer entschieden sich unter anderem für Nero. Nadja Nies:

O-Ton: Ich mag sehr gern Fotos und ich mache sehr viel mit Fotos. Und wir haben die Möglichkeit, Slideshows zu erstellen. Und damit kann ich jedes Familienfest einfach gestalten und stehe da wie ein Profi mit fünf Minuten Arbeit! – Länge 14 sec.

Im Mittelpunkt stand auch Software für unterwegs. Das Rennen machte dabei Navigon – wobei das Wörtchen „Rennen“ dabei durchaus symbolische Bedeutung hat. Angela Obermeier:

O-Ton: Mein Lieblingsfeature ist Traffic Live, ich bin immer in Eile und fahre nie pünktlich zuhause los. Deswegen ist es für mich ganz wichtig, nicht im Stau zu stehen. – Länge 8 sec.

In der Kategorie Freeware räumte dieses mal TeamViewer ab, ein Tool für problemlose Fernwartung. Constantin Falcoianu:

O-Ton: Ich greife von meinem PC auf einen anderen entfernten PC zu, ohne die Notwendigkeit zu haben, dort wirklich hinfahren zu müssen. Läuft auch auf sehr vielen unterschiedlichen Betriebssystemen, Windows, Mac, Linux, iPhone, iPad – ist also eine runde Sache. – Länge 14 sec.

Bei der Preisverleihung wurde natürlich auch viel über die Zukunft diskutiert. Darum gebührt das Schlusswort einem unabhängigen Experten – Georg Schnurer vom Computermagazin c´t:

O-Ton: Man muss einfach sehen, im Web tut sich inzwischen eine ganze Menge – gerade was den Bereich Software anbelangt. Gerade den Bereich, über den ich gesprochen habe, Freeware, den würde es ohne das Web nicht geben, ohne diese User-Beteiligung gar nicht geben. Insofern finde ich das klasse. – Länge 12 sec.

Absage.

Magazin: Software des Jahres / Langfassung

Die Gewinner der „Software des Jahres“ stehen fest. In insgesamt 18 Kategorien wie beispielsweise Büro, Finanzen oder auch Mobile konnten die Nutzer von Softwareload, dem Downloadportal der Deutschen Telekom, über ihre Favoriten abstimmen. Insgesamt über 800.000 Nutzer haben sich an der Wahl beteiligt – und wir haben uns mit dem Mikrofon unter die Gewinner gemischt.

Beitrag:

Es herrschte Feierstimmung – denn allein schon die Nominierung für die Software des Jahres ist eine Auszeichnung. Und wenn es dann noch mit dem ersten Platz klappt, kennt die Freude keinen Halt mehr. So wie bei Dr. Gamal Morsi vom Bibliografischen Institut für das Programm Duden-Korrektor:

O-Ton: Wir freuen uns natürlich riesig, dass 800.000 Nutzer an dieser Stelle entschieden haben, diese Software ist hervorragend und die wählen wir auf Platz eins zur Software des Jahres 2010. –  Länge 11 sec.

Erstmals in diesem Jahr wurden auch Programme und Apps für die mobile Nutzung ausgezeichnet. Das Rennen machte dabei Navigon – wobei das Wörtchen „Rennen“ dabei durchaus symbolische Bedeutung hat. Angela Obermeier:

O-Ton: Mein Lieblingsfeature ist Traffic Live, ich bin immer in Eile und fahre nie pünktlich zuhause los. Deswegen ist es für mich ganz wichtig, nicht im Stau zu stehen. – Länge 8 sec.

Das mag wohl keiner. Das Besondere bei einem Publikumspreis ist, dass wirklich die Nutzer entscheiden – und keine Fachjury. Darüber freute sich Ulrich Hepp vom Multimedia-Spezialisten MAGIX besonders:

O-Ton: Unsere Entwickler in Dresden, das ist ja eine ganz Schar, 60, 70 Leute mindestens, geben sich ja sehr viel Mühe, alle Wünsche zu berücksichtigen. Weil wir machen es für die Endanwender, das sind schon die Leute, für die es sein soll. – Länge 12 sec.

Bei Geld hört die Freundschaft auf. Und weil viele es mit diesem Sprichwort halten, vertrauen sie auf WISO Mein Geld, einer der Dauerbrenner in der Publikumsgunst. Thomas Matena von Buhl Data:

O-Ton: Wenn man da eine Software hat, die es einem erspart auf fünf verschiedene Websites zu gehen, die sich alle unterschiedlich bedienen lassen, für die ich mir jedes Mal neue Kennwörter und PINs merken muss; wenn ich da eine Software habe, bei der ich weiß, da ist alles zusammen, ich sehe alles auf einen Blick und es ist trotzdem sicher und bequem, dann ist das – glaube ich – eine ganz tolle Sache. – Länge 15 sec.

Apropos Geld: Eine Kategorie bei der Software des Jahres ist mit einem Scheck über 5.000 Euro verbunden – nämlich die Kategorie Freeware. In diesem Jahr räumte TeamViewer ab, ein Tool für problemlose Fernwartung. Constantin Falcoianu:

O-Ton: Ich greife von meinem PC auf einen anderen entfernten PC zu, ohne die Notwendigkeit zu haben, dort wirklich hinfahren zu müssen. Läuft auch auf sehr vielen unterschiedlichen Betriebssystemen, Windows, Mac, Linux, iPhone, iPad – ist also eine runde Sache. – Länge 14 sec.

Bei der Preisverleihung wurde natürlich auch viel über die Zukunft diskutiert. Darum gebührt das Schlusswort einem unabhängigen Experten – Georg Schnurer vom Computermagazin c´t:

O-Ton: Man muss einfach sehen, im Web tut sich inzwischen eine ganze Menge – gerade was den Bereich Software anbelangt. Gerade den Bereich, über den ich gesprochen habe, Freeware, den würde es ohne das Web nicht geben, ohne diese User-Beteiligung gar nicht geben. Insofern finde ich das klasse. – Länge 12 sec.

Absage.

+++++++++++++++++++++++++

O-Ton und Magazin (lang) und Magazin (kurz) (Anhören: linke Maustaste, Download: rechte Maustaste, „Ziel speichern unter“ )

Bitte senden Sie uns eine E-Mail auf die Adresse „service (at) vorabs.de“, wenn Sie das Audiomaterial verwendet haben.

Dabei ent
spricht (at) dem gewohnten Zeichen @, wir müssen aus Spam-Schutzgründen so schreiben.

 

 

26Okt/10

O-Ton-Paket: Knöllchen aus den EU-Staaten

Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein, antwortet dazu auf folgende Fragen:

 

1. Wann muss ich zahlen?

2. Trifft das möglicherweise auch die Knöllchen, die ich im vergangenen Sommerurlaub schon bekommen habe?

3. Kann ich mich dagegen wehren? Und wenn ja – wie?

4. Haben Sie möglicherweise ein Beispiel, wie sich der Fall aus dem Sommer entwicklet haben könnte?

5. Und wie setze ich mich dagegen zur Wehr, wenn ich glaube, der Vorwurf stimmt nicht?

6. Handelt es sich in jedem Fall um eine Geldstrafe – oder sind auch Punkte in Flensburg oder Führerscheinentzug denkbar?

7. Wenn ich nicht zahle – was passiert dann?

+++++++++++++++++++++++++

O-Ton-Paket (Anhören: linke Maustaste, Download: rechte Maustaste, „Ziel speichern unter“ )

Bitte senden Sie uns eine E-Mail auf die Adresse „service (at) vorabs.de“, wenn Sie das Audiomaterial verwendet haben.

Dabei entspricht (at) dem gewohnten Zeichen @, wir müssen aus Spam-Schutzgründen so schreiben.