Category Archives: O-Töne / Radiobeiträge

19Okt/10

O-Ton: Haftpflicht – genaue Schuld muss nachgewiesen werden

Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins, zur Frage, wer nun Schmerzensgeld und Schadenersatz bezahlen muss:

O-Ton: Es war in dem Fall nicht klar, ob die Schülerin nicht von einem hinter ihr stehenden Mitschüler geschubst worden war. Wenn das der Fall gewesen wäre, dann hätte natürlich der Junge, der das Mädchen geschubst hat, für die Schäden aufkommen müssen. – Länge 12 sec.

Darum musste die Haftpflichtversicherung des Busunternehmens für den Schaden aufkommen. Weitere Informationen unter www.verkehrsrecht.de.

 

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19Okt/10

O-Ton + Magazin: Doppeltes Bußgeld auch für Sozialhilfeempfänger

Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Ein Sozialhilfeempfänger fuhr zu schnell, er wurde zu einer Geldbuße von 300 Euro verurteilt und ein einmonatiges Fahrverbot wurde verhängt. Dagegen hat er sich gewehrt, aber nicht erfolgreich. Denn es soll ja auch so sein, dass einer, auch wenn wirtschaftlich nicht so leistungsfähig ist, soll es ja ein Denkzettel sein. Damit sich auch derjenige dran hält, der nicht so viel Geld hat. Und bei diesem Mann war es mehrfach, dass er nicht auf die Geschwindigkeitsbegrenzung geachtet hat – und anscheinend war das mit einem einfachen Bußgeld kein Denkzettel für ihn. – Länge 30 sec.

Weitere Informationen dazu gibt es im Internet unter  www.verkehrsrecht.de.

Magazin: Doppeltes Bußgeld auch für Sozialhilfeempfänger

Armut schützt vor Strafe nicht! Dies gilt auch im Straßenverkehr. Wirtschaftlich nur eingeschränkt leistungsfähige Personen wie etwa Sozialhilfeempfänger müssen bei neuerlichen Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung ebenfalls mit einer Verdopplung des Bußgeldes rechnen.

Beitrag:

Der Fall war eindeutig – ebenso wie die Anzeige auf dem Geschwindigkeitsmessgerät. 57 Stundenkilometer zu viel. Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Ein Sozialhilfeempfänger fuhr zu schnell, er wurde zu einer Geldbuße von 300 Euro verurteilt und ein einmonatiges Fahrverbot wurde verhängt. – Länge 10 sec

Nun mag mancher sagen: 300 Euro ist eine ganz schöne Stange Geld – aber für die Höhe gab es Gründe:

O-Ton: SFX

O-Ton: Die Geldbuße wurde deswegen auf 300 Euro festgesetzt, weil der Mann in der Vergangenheit schon mehrfach durch Geschwindigkeitsüberschreitungen aufgefallen war. – Länge 10 sec.

O-Ton: SFX

Der Autofahrer, mit einem monatlichen Nettoverdienst von 950 Euro nur eingeschränkt leistungsfähig, legte gegen das Urteil Beschwerde ein – ohne Erfolg. Das Oberlandesgericht Koblenz sagte, entsprechend dem damaligen Bußgeldkatalog werden 150 Euro fällig. Aber die Umstände sprechen für die Verdoppelung der Summe. Bettina Bachmann:

O-Ton: Denn es soll ja auch so sein, dass einer, auch wenn wirtschaftlich nicht so leistungsfähig ist, soll es ja ein Denkzettel sein. Damit sich auch derjenige dran hält, der nicht so viel Geld hat. Und bei diesem Mann war es mehrfach, dass er nicht auf die Geschwindigkeitsbegrenzung geachtet hat – und anscheinend war das mit einem einfachen Bußgeld kein Denkzettel für ihn. – Länge 20 sec.

Weitere Informationen dazu gibt es im Internet unter  www.verkehrsrecht.de.

Absage.  

 

 

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14Okt/10

O-Ton: Mehr Rechte für Fluggäste

Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton:

 

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05Okt/10

O-Ton + Magazin: Vorsicht Garantiefall

Swen Walentowski, Pressesprecher des Deutschen Anwaltvereins.

O-Ton: Der Kunde hat das Gerät dem Hersteller geschickt, der hat es repariert zurück geschickt. Nach einem halben Jahr war das wieder das Gleiche. Also wieder Einsendung, Reparatur und zurück. Und als das zum dritten Mal passierte, war es dem Kunden zu bunt. Er hat gesagt: Ich möchte das Gerät nicht mehr und mein Geld zurück. Der Hersteller hat gesagt: Nee, ich muss nur reparieren und weigerte sich, das Gerät zurück zu nehmen und den Kaufpreis auszubezahlen. – Länge 20 sec.

Vor Gericht bekam der Hersteller recht. Die Rückabwicklung des Kaufvertrags ist Sache des Verkäufers – also des Discounters, urteilten die Richter. Mehr Informationen dazu unter www.anwaltauskunft.de.

Magazin: Vorsicht Garantiefall

Es gibt Dinge, die die Welt nicht braucht – Garantieprobleme gehören dazu. Defekte Produkte sind schon ärgerlich genug. Wenn es dann aber auch noch mit der Garantie hapert, bleibt manchmal nur der Gang zum Gericht. In diesem Fall ging es um einen Laptop vom Discounter.
Hören Sie mal die ganze Geschichte.

Beitrag:

Der Laptop, der bei dem Discounter angeboten wurde, kostete exakt 699 Euro, sagt Swen Walentowski, Pressesprecher des Deutschen Anwaltvereins.

O-Ton: Dem Gerät lag ein so genannter Garantievertrag des Herstellers bei. Damit verpflichtete sich der Hersteller im Falle eines Mangels zum Austausch oder zur Reparatur des Gerätes. – Länge 10 sec.

Und es trat natürlich prompt ein Fall ein, der eine Reparatur notwendig machte…

O-Ton: SFX

… ein Jahr nach dem Kauf reagierte die Tastatur des Notebooks nicht mehr.

O-Ton: Der Kunde hat das Gerät dem Hersteller geschickt, der hat es repariert zurück geschickt. Nach einem halben Jahr war das wieder das Gleiche. Also wieder Einsendung, Reparatur und zurück. Und als das zum dritten Mal passierte, war es dem Kunden zu bunt. Er hat gesagt: Ich möchte das Gerät nicht mehr und mein Geld zurück. Der Hersteller hat gesagt: Nee, ich muss nur reparieren und weigerte sich, das Gerät zurück zu nehmen und den Kaufpreis auszubezahlen. – Länge 20 sec.

Vor Gericht bekam der Hersteller recht. Die Rückabwicklung des Kaufvertrags ist Sache des Discounters, urteilten die Richter. Swen Walentowski:

O-Ton: Der vom Hersteller beigelegte Garantievertrag gibt dem Käufer eben nur das Recht – so wie es draufstand – Reparaturen oder einen Austausch zu verlangen. Nicht aber die Rückzahlung des Kaufpreises. Also hier hat er sich an den Falschen gewandt und er konnte auch nicht ahnen, dass das Gerät beim Discounter so schadhaft ist, dass es dreimal an der gleichen Stelle kaputt geht. – Länge 18 sec.

Mehr Informationen zu diesem Fall unter www.anwaltauskunft.de.

Absage

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05Okt/10

O-Ton: Betrunken im Taxi

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Wenn jemand alkoholisiert in ein Taxi einsteigt und sich dann übergeben muss, muss er grundsätzlich für die Reinigung und den Verdienstausfall, während das Taxi nicht unterwegs sein kann, aufkommen. Wenn er allerdings den Taxifahrer gebeten hat, anzuhalten – ihm sei schlecht, damit er mal kurz raus könne – und dieser dies aber nicht gemacht hat, dann teilen sich die beiden die Kosten. – Länge 20 sec.

Darum mussten sich die beiden nun den Schaden von knapp 250 Euro teilen. Dies gilt übrigens nicht nur nach dem Oktoberfest!
Mehr Information dazu unter www.anwaltauskunft.de.  

 

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