Category Archives: O-Töne / Radiobeiträge

14Okt/10

O-Ton: Mehr Rechte für Fluggäste

Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton:

 

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05Okt/10

O-Ton + Magazin: Vorsicht Garantiefall

Swen Walentowski, Pressesprecher des Deutschen Anwaltvereins.

O-Ton: Der Kunde hat das Gerät dem Hersteller geschickt, der hat es repariert zurück geschickt. Nach einem halben Jahr war das wieder das Gleiche. Also wieder Einsendung, Reparatur und zurück. Und als das zum dritten Mal passierte, war es dem Kunden zu bunt. Er hat gesagt: Ich möchte das Gerät nicht mehr und mein Geld zurück. Der Hersteller hat gesagt: Nee, ich muss nur reparieren und weigerte sich, das Gerät zurück zu nehmen und den Kaufpreis auszubezahlen. – Länge 20 sec.

Vor Gericht bekam der Hersteller recht. Die Rückabwicklung des Kaufvertrags ist Sache des Verkäufers – also des Discounters, urteilten die Richter. Mehr Informationen dazu unter www.anwaltauskunft.de.

Magazin: Vorsicht Garantiefall

Es gibt Dinge, die die Welt nicht braucht – Garantieprobleme gehören dazu. Defekte Produkte sind schon ärgerlich genug. Wenn es dann aber auch noch mit der Garantie hapert, bleibt manchmal nur der Gang zum Gericht. In diesem Fall ging es um einen Laptop vom Discounter.
Hören Sie mal die ganze Geschichte.

Beitrag:

Der Laptop, der bei dem Discounter angeboten wurde, kostete exakt 699 Euro, sagt Swen Walentowski, Pressesprecher des Deutschen Anwaltvereins.

O-Ton: Dem Gerät lag ein so genannter Garantievertrag des Herstellers bei. Damit verpflichtete sich der Hersteller im Falle eines Mangels zum Austausch oder zur Reparatur des Gerätes. – Länge 10 sec.

Und es trat natürlich prompt ein Fall ein, der eine Reparatur notwendig machte…

O-Ton: SFX

… ein Jahr nach dem Kauf reagierte die Tastatur des Notebooks nicht mehr.

O-Ton: Der Kunde hat das Gerät dem Hersteller geschickt, der hat es repariert zurück geschickt. Nach einem halben Jahr war das wieder das Gleiche. Also wieder Einsendung, Reparatur und zurück. Und als das zum dritten Mal passierte, war es dem Kunden zu bunt. Er hat gesagt: Ich möchte das Gerät nicht mehr und mein Geld zurück. Der Hersteller hat gesagt: Nee, ich muss nur reparieren und weigerte sich, das Gerät zurück zu nehmen und den Kaufpreis auszubezahlen. – Länge 20 sec.

Vor Gericht bekam der Hersteller recht. Die Rückabwicklung des Kaufvertrags ist Sache des Discounters, urteilten die Richter. Swen Walentowski:

O-Ton: Der vom Hersteller beigelegte Garantievertrag gibt dem Käufer eben nur das Recht – so wie es draufstand – Reparaturen oder einen Austausch zu verlangen. Nicht aber die Rückzahlung des Kaufpreises. Also hier hat er sich an den Falschen gewandt und er konnte auch nicht ahnen, dass das Gerät beim Discounter so schadhaft ist, dass es dreimal an der gleichen Stelle kaputt geht. – Länge 18 sec.

Mehr Informationen zu diesem Fall unter www.anwaltauskunft.de.

Absage

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05Okt/10

O-Ton: Betrunken im Taxi

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Wenn jemand alkoholisiert in ein Taxi einsteigt und sich dann übergeben muss, muss er grundsätzlich für die Reinigung und den Verdienstausfall, während das Taxi nicht unterwegs sein kann, aufkommen. Wenn er allerdings den Taxifahrer gebeten hat, anzuhalten – ihm sei schlecht, damit er mal kurz raus könne – und dieser dies aber nicht gemacht hat, dann teilen sich die beiden die Kosten. – Länge 20 sec.

Darum mussten sich die beiden nun den Schaden von knapp 250 Euro teilen. Dies gilt übrigens nicht nur nach dem Oktoberfest!
Mehr Information dazu unter www.anwaltauskunft.de.  

 

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05Okt/10

O-Ton + Magazin: Finger weg vom Sparbuch der Kinder!

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Es gibt in der Praxis ja immer wieder Fälle, wonach Eltern im Namen des Kindes immer wieder ein Konto eröffnen, ein Tagesgeldkonto anlegen, ein Sparbuch anlegen. Dann ist es in der Regel noch so, dass die Eltern verfügungsberechtigt sind und mit dem Geld machen können, was sie wollen. In dem Fall war es aber anders. Da hat das Kind eigenes Geld dort einbezahlt und deshalb hat sie auch einen eigenen Anspruch. Normalerweise zahlen die Banken ja immer demjenigen aus, der das Sparbuch in der Hand hält. Diesmal aber kam derjenige, dem das Geld gehört – nämlich die Tochter – noch zu ihrem Recht. – Länge 30 sec.

Mehr Informationen dazu unter www.anwaltauskunft.de.

Magazin: Finger weg vom Sparbuch der Kinder!

Ein Sparbuch ist eine feine Sache – wenn alles glatt läuft. Für Kinder zum Beispiel zahlen Oma und Opa gern etwas ein, zum Start der Ausbildung oder des Studiums kann das ein warmer Regen werden. Allerdings landet mancher Streit ums Sparbuch auch vor Gericht – so wie in diesem Fall.

Beitrag:

Alles begann ganz normal: Ein Vater hatte für seine Tochter mit ihrem Wissen ein Sparbuch aufbewahrt, schildert Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft den Fall:

O-Ton: Auf das Sparbuch wurden regelmäßig Gelder eingezahlt, zur Konfirmation, zum Geburtstag und Weihnachten, die die Tochter bekommen hat. – Länge 8 sec.

Von dem Sparbuch hob der Vater insgesamt 1.600 Euro ab – in barer Münze.

O-Ton: SFX

O-Ton: Er hat dann gesagt, er hat dieses Geld nach und nach der Mutter ausbezahlt, damit diese Anschaffungen für die Tochter finanzieren könne. Diese Angaben hat die Mutter aber nicht bestätigt – und die Tochter wollte das Geld zurück haben. – Länge 12 sec.

Diesem verständlichen Wunsch folgten auch die Richter – und räumten auch mit einem häufig verbreiteten Irrglauben auf. Denn: Nicht immer darf derjenige abheben, der das Sparbuch hat. Swen Walentowski:

O-Ton: Es gibt in der Praxis ja immer wieder Fälle, wonach Eltern im Namen des Kindes immer wieder ein Konto eröffnen, ein Tagesgeldkonto anlegen, ein Sparbuch anlegen. Dann ist es in der Regel noch so, dass die Eltern verfügungsberechtigt sind und mit dem Geld machen können, was sie wollen. In dem Fall war es aber anders. Da hat das Kind eigenes Geld dort einbezahlt und deshalb hat sie auch einen eigenen Anspruch. Normalerweise zahlen die Banken ja immer demjenigen aus, der das Sparbuch in der Hand hält. Diesmal aber kam derjenige, dem das Geld gehört – nämlich die Tochter – noch zu ihrem Recht. – Länge 30 sec.

Mehr Informationen dazu unter www.anwaltauskunft.de.

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04Okt/10

O-Ton-Paket: Stuttgart 21 in der Diskussion

Bahnchef Rüdiger Grube hatte in der „Bild am Sonntag“ gesagt, dass es kein Widerstandsrecht gegen einen Bahnhofsbau gebe.

Swen Walentowski vom Deutschen Anwaltverein erläutert die Feinheiten des Versammlungsrechts.

O-Ton-Paket (kurz / lang)

 

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