Category Archives: O-Töne / Radiobeiträge

09Mrz/10

O-Ton + Magazin: Vorsicht bei Handys für Kinder

O-Ton: Das Gericht hat gesagt, Ihr habt zwar einen Nutzungszweck vereinbart – „Du darfst nur uns anrufen und wir wollen Dich erreichen“. Allerdings haben die Eltern dem Kinde auch schon erlaubt gehabt, mit den Freundinnen zu telefonieren oder SMS zu verschicken. Außerdem kannte insbesondere die Mutter – das hat sie auch vor Gericht eingeräumt – das Verführungspotenzial eines solchen Handys, vor allem eines Klingelton-Abos – weil die Freundinnen alle eins hatten. Es war davon auszugehen, dass das Kind sich an die Absprache nicht hält. Deshalb müssen die Eltern auch zahlen. – Länge 30 sec.

Nachzulesen ist alles unter www.anwaltauskunft.de.

Magazin: Vorsicht beim Überlassen der Handys an die Kinder

Wenn man seinen minderjährigen Kindern sein Handy überlässt, muss man gegebenenfalls auch für die Kosten gerade stehen. In dem Fall ging es um ein Klingelton-Abo, einen so genannten Sonderdienst für das Mobiltelefon. So entschied Amtsgericht Mitte in Berlin. Hören Sie mal den ganzen Fall.

Beitrag:

Natürlich geht heute ohne Handy fast nichts mehr. War es in grauer Vorzeit nur ein Statussymbol für Geschäftsleute, gibt es heute nur noch wenige Menschen – kleine wie große – ohne mobiles Telefon. Und wer noch kein eigenes Handy hat, bekommt auch oft mal eins von den Eltern:

O-Ton: Beispielsweise damit sie angerufen werden können, damit man sich austauscht. Und oftmals setzen die Eltern den Kindern auch ganz strenge Grenzen, was man eigentlich damit machen darf. – Länge 8 sec.

…. sagt Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft. Nun nahm es in diesem Fall das Kind mit den Ermahnungen der Eltern nicht ganz so genau – ein Klingelton-Abo musste es sein.

O-Ton: SFX

Und während das Handy fortan immer anders klang ….

O-Ton: SFX

…war der Herr Papa über dieses akustische Wechselspiel gar nicht so erbaut! Der Abo-Anbieter belastete nämlich ganz unmusikalisch das Konto des Vaters. Der wollte diese Kosten nicht hinnehmen – so traf man sich vor Gericht:

O-Ton: Das Amtsgericht Mitte hat gesagt, dass grundsätzlich jeder Inhaber eines Telefons, also der Vertragspartner, für alle Kosten einzustehen hat. Auch wenn sie von Dritten verursacht worden sind. Einzige Ausnahme wäre es, wenn der Anschluss in einem vom Kunden nicht zu vertretenden Umfang genutzt worden ist. – Länge 12 sec.

Das klingt sehr juristisch, auf Deutsch heißt das: Da wären enorme Kosten durch Auslandsgespräche oder kostenpflichtige Websites angefallen. Das war aber nicht Fall. Swen Walentowski über die Begründung der Richter:

O-Ton: Das Gericht hat gesagt, Ihr habt zwar einen Nutzungszweck vereinbart – „Du darfst nur uns anrufen und wir wollen Dich erreichen“. Allerdings haben die Eltern dem Kinde auch schon erlaubt gehabt, mit den Freundinnen zu telefonieren oder SMS zu verschicken. Außerdem kannte insbesondere die Mutter – das hat sie auch vor Gericht eingeräumt – das Verführungspotenzial eines solchen Handys, vor allem eines Klingelton-Abos – weil die Freundinnen alle eins hatten. Es war davon auszugehen, dass das Kind sich an die Absprache nicht hält. Deshalb müssen die Eltern auch zahlen. – Länge 30 sec.

Nachzulesen ist alles unter www.anwaltauskunft.de.

Absage

 

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09Mrz/10

O-Ton + Magazin: Resturlaub rechtzeitig nehmen!

Wenn der Resturlaub wegen Krankheit nicht genommen werden kann, verfällt er. Urlaub kann auch nicht mit Geld abgegolten werden, sagt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft.

O-Ton: Grundsätzlichen Anspruch den Urlaub auszahlen zu lassen in Geld hat man allerdings nicht. Urlaub ist zu nehmen, das ist auch die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers, die er zu beachten hat, dass die Leute auch ausreichend Urlaub nehmen können. Die sollen sich nämlich erholen. Leider dient die Erholung nur der Erhaltung der Arbeitskraft. – Länge 16 sec.

Alle Infos dazu gibt es unter www.anwaltauskunft.de.

Magazinbeitrag: Resturlaub rechtzeitig nehmen!

Mit dem 31. März können die Urlaubstage aus dem vergangenen Jahr verfallen, die noch nicht genommen worden sind. Das Bundesurlaubsgesetz sieht vor, dass Resturlaub aus dem vorherigen Jahr auf das nächste Jahr übertragen werden kann. Dieser soll dann in den ersten drei Monaten des folgenden Kalenderjahrs genommen werden. Dies gelte allerdings nicht, wenn der Tarifvertrag dafür einen späteren Zeitpunkt vorsehe, erläutert die Deutsche Anwaltauskunft.

Beitrag:

Der Stichtag ist der 31. März – gibt es da Ausnahmen? Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Grundsätzlich soll eigentlich der Urlaub genommen werden im Kalenderjahr. Weil das ja Erholungsurlaub ist und man soll ja seine Arbeitskraft erhalten.– Länge 10 sec.

Das ist wichtig zu wissen: Urlaub ist immer auf das laufende Kalenderjahr befristet und muss in diesem Zeitraum gewährt und genommen werden. Die Übertragung freier Tage auf das folgende Jahr ist nur erlaubt, wenn dringende Gründe vorliegen. Darum regelt das Bundesurlaubsgesetz – ja, so etwas gibt es wirklich – die „Schonfrist“ bis zum 31. März. Eine besondere Zustimmung des Chefs ist nicht erforderlich:

O-Ton: Es gibt allerdings auch Bereiche, wo man mit dem Arbeitgeber vereinbaren kann, diesen Resturlaub auch nach dem 31. März zu nehmen. Allerdings hat man darauf keinen Anspruch. – Länge 7 sec.

Das würde bedeuten, einem Urlaubsbeginn – beispielsweise am 5. April – muss der Chef nicht zwingend zustimmen?

O-Ton: Der Arbeitgeber kann sagen, Du kannst gerne ab 5. April Urlaub nehmen, dann aber nicht Resturlaub, der ist weg. Sondern dann wieder ab 5. April aus dem Urlaub des laufenden Jahres. – Länge 7 sec.

Okay, nächstes Problem. Wenn ich längere Zeit krank war und deshalb meinen Urlaub nicht nehmen konnte – was ist dann mit meinem Urlaubsanspruch? Swen Walentowski:

O-Ton: Wenn der Urlaub wegen Krankheit nicht genommen werden konnte, dann verfällt er. Das ist zu beachten, dann kann er nicht ausgezahlt werden. Deshalb muss man wirklich darauf achten, dass man seinen Urlaub bis zum 31. März nimmt. – Länge 10 sec.

Stellt sich die Frage: Ich könnte mir doch meinen Urlaubsanspruch auch auszahlen lassen, wenn ich es nicht schaffe, den Urlaub zu nehmen.

O-Ton: Grundsätzlichen Anspruch den Urlaub auszahlen zu lassen in Geld hat man allerdings nicht. Urlaub ist zu nehmen, das ist auch die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers, die er zu beachten hat, dass die Leute auch ausreichend Urlaub nehmen können. Die sollen sich nämlich erholen. Leider dient die Erholung nur der Erhaltung der Arbeitskraft. – Länge 16 sec.

Aber – und auch das ist gut zu wissen – kann der Urlaub wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht genommen werden, so ist er abzugelten. Alle Informationen dazu kann man auch in Ruhe noch mal nachlesen – unter www.anwaltauskunft.de – dort findet man den Experten für Detailfragen im Arbeitsrecht.

Absage.

 

 

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09Mrz/10

O-Ton: Nottestament nur nach Vorlesen wirksam

Rechtsanwalt Swen Walentowski vom Deutschen Anwaltverein:

O-Ton: Es sind ganz strengste Formvorschriften an ein Nottestament anzusetzen. Also: Es muss ihm wörtlich bekannt sein. Es muss ihm Wort für Wort vorgelesen worden sein. Es hat auch in dem Fall nicht geholfen, dass die zwei Krankenschwestern, die Ärztin und der Erblasser, der tatsächlich am nächsten Tag noch verstarb, das Nottestament unterschrieben hatten. Also, er muss genaue Kenntnis vom Wortlaut haben, es muss ihm vorgelegen haben, er muss es unterschreiben können und es müssen Zeugen vorhanden sein. – Länge 22 sec.  

Daher ist es sinnvoll, rechtzeitig ein Testament aufzusetzen. Dabei helfen im Erbrecht versierte Anwältinnen und Anwälte, die man unter anwaltauskunft.de findet – ebenso wie diesen Fall zum Nachlesen.

 

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09Mrz/10

O-Ton: Onlinehändler müssen Impressumspflicht beachten

Swen Walentowski, Pressesprecher der Deutschen Anwaltauskunft, über die Bedeutung der Angaben im Impressum auf Webseiten:

O-Ton: Das ist aber notwendig, damit die Verbraucher sich orientieren können. Beispielsweise anhand einer Handelsregistereintragung zumindest davon ausgehen, dass es die Firma überhaupt gibt. Als Onlinenutzer habe ich ja gar keine Möglichkeiten, um das alles so ganz genau zu überprüfen. Wenn diese Angaben nicht vorliegen, liegt kein Bagatellverstoß vor, d.h. man kann abgemahnt werden und muss dann die Abmahnkosten zahlen.  Länge 19 sec.

Den ganzen Fall zum Nachlesen gibt es unter www.anwaltauskunft.de.

 

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06Mrz/10

O-Ton + Magazin: BPA in der Diskussion

O-Ton: Meiner Meinung nach täte sie gut daran, die tolerable tägliche Aufnahme deutlich herunterzusetzen. Das, was heute tolerable tägliche Aufnahme ist, ist – glaube ich – vor dem Hintergrund der neuen Ergebnisse, nicht mehr tolerabel. Ich denke, dass wir heute eine tolerable Höchstgrenze haben von 50 Mikrogramm pro Kilogramm. Wir finden Effekte bei Tieren bei zwei Mikrogramm pro Kilogramm. Eine tolerable tägliche Aufnahmegrenze müsste deutlich unterhalb dieser zwei Mikrogramm pro Kilogramm liegen.  – Länge 14 sec

Angesichts der neuen Studien empfiehlt der Experte daher: Weniger als ein einziges Mikrogramm, also ein Fünfzigstel der bisherigen Werte, sollte die neue Obergrenze sein.

 

Magazin: Neue Sorgen um BPA

Die Chemikalie Bisphenol A, kurz BPA, sorgt seit Monaten für Schlagzeilen, da sie im Verdacht steht, bei Säuglingen und Kleinkindern lebenslange Schädigungen hervorzurufen. Nun gibt es zwei neue Studien, die Gefahren auch für Erwachsene attestieren. Wir haben uns dazu im Umweltbundesamt schlau gemacht.

Beitrag:

Es gibt einen möglichen Zusammenhang zwischen der Chemikalie Bisphenol A und Herz-Kreislaufleiden, so die bisher umfangreichste Studie zu diesem Thema. Aber da ist noch eine weitere Untersuchung, die Dr. Andreas Gies vom Umweltbundesamt aufmerksam gelesen hat:

O-Ton:  Die zweite Studie – überraschend für mich, sehr überraschend – war die von chinesischen Arbeitern, die mit Bisphenol zu tun hatten. Sie leiden in einem sehr hohen Maße an Impotenz, an Erektionsschwierigkeiten, Ejakulationsschwierigkeiten, Schwierigkeiten mit der Libido. Das hätte ich nicht erwartet, sagt der Wissenschaftler. – Länge 18 sec.

Was Gies besonders beunruhigt: Die Arbeiter in China hatten ein Zwanzigstel dessen im Körper, was die Europäische Lebensmittelbehörde für sicher hält. Und hierzulande ist BPA eine der gängigsten Alltags-Chemikalien – als Ausgangsmaterial für Polycarbonat enthalten in CDs, DVDs, Babyfläschchen oder Trinkgefäßen für Sportler. Die typischen Plastikflaschen im Supermarkt sind aber nicht betroffen, sie bestehen aus einem Kunststoff, der kein Bisphenol A enthält.

O-Ton: Sie wissen, in Amerika sind Babyflaschen, die aus Polycarbonat sind und Bisphenol A freiliegende Trinkgefäße für Kinder, vom Markt genommen worden. Freiwillig vom Hersteller, das ist in Europa nicht geschehen. – Länge 10 sec

Einige Handelsketten verzichten unterdessen hierzulande auf den Verkauf von BPA-belasteten Schnullern. Das aber reicht nicht, wir müssen uns insgesamt mit dem Thema mehr auseinandersetzen, sagt Andreas Gies und gibt eine klare Empfehlung an die Europäische Lebensmittelbehörde:

O-Ton: Meiner Meinung nach täte sie gut daran, die tolerable tägliche Aufnahme deutlich herunterzusetzen. Das, was heute tolerable tägliche Aufnahme ist, ist – glaube ich – vor dem Hintergrund der neuen Ergebnisse, nicht mehr tolerabel. – Länge 14 sec

50 Mikrogramm pro Kilo – das ist heute tolerabel. Angesichts der neuen Studien empfiehlt der Experte daher: Weniger als ein einziges Mikrogramm, also ein Fünfzigstel der bisherigen Werte, sollte die neue Obergrenze sein.

Absage


Kollegengespräch: Neue Sorgen um BPA

Die Chemikalie Bisphenol A, kurz BPA, sorgt seit Monaten für Schlagzeilen, da sie im Verdacht steht, bei Säuglingen und Kleinkindern lebenslange Schädigungen hervorzurufen. Nun gibt es zwei neue Studien, die Gefahren auch für Erwachsene attestieren.
1. Matthias Tüxen in Berlin, was sind das für Studien?

Nun einmal gibt es eine Untersuchung aus Großbritannien, die es in diesem Umfang so bislang noch nicht gegeben. Danach gibt es einen möglichen Zusammenhang zwischen der Chemikalie Bisphenol A und Herz-Kreislaufleiden. Die zweite Untersuchung kommt aus China. Dr. Andreas Gies vom Umweltbundesamt:

O-Ton:  Die zweite Studie – überraschend für mich, sehr überraschend – war die von chinesischen Arbeitern, die mit Bisphenol zu tun hatten. Sie leiden in einem sehr hohen Maße an Impotenz, an Erektionsschwierigkeiten, Ejakulationsschwierigkeiten, Schwierigkeiten mit der Libido. Das hätte ich nicht erwartet, sagt der Wissenschaftler. – Länge 18 sec.

Was Gies besonders beunruhigt: Die Arbeiter in China hatten ein Zwanzigstel dessen im Körper, was die Europäische Lebensmittelbehörde für sicher hält.

2. Wo ist denn Bisphenol A überall drin? Anders gefragt: was sollte ich meiden?
 
Meiden ist ganz schwer, denn hierzulande ist BPA eine der gängigsten Alltags-Chemikalien – als Ausgangsmaterial für Polycarbonat enthalten in CDs, DVDs, Babyfläschchen oder Trinkgefäßen für Sportler. Die typischen Plastikflaschen im Supermarkt sind aber nicht betroffen, sie bestehen aus einem Kunststoff, der kein Bisphenol A enthält.

O-Ton: Sie wissen, in Amerika sind Babyflaschen, die aus Polycarbonat sind und Bisphenol A freiliegende Trinkgefäße für Kinder, vom Markt genommen worden. Freiwillig vom Hersteller, das ist in Europa nicht geschehen. – Länge 10 sec

Einige Handelsketten verzichten unterdessen hierzulande auf den Verkauf von BPA-belasteten Schnullern. Das aber reicht nicht, sagen die Experten.

3. Was also sollte passieren?

Wir müssen uns insgesamt mit dem Thema mehr auseinandersetzen, sagt Andreas Gies und gibt eine klare Empfehlung an die Europäische Lebensmittelbehörde:

O-Ton: Meiner Meinung nach täte sie gut daran, die tolerable tägliche Aufnahme deutlich herunterzusetzen. Das, was heute tolerable tägliche Aufnahme ist, ist – glaube ich – vor dem Hintergrund der neuen Ergebnisse, nicht mehr tolerabel. – Länge 14 sec

50 Mikrogramm pro Kilo – das ist heute tolerabel. Angesichts der neuen Studien empfiehlt der Experte daher: Weniger als ein einziges Mikrogramm, also ein Fünfzigstel der bisherigen Werte, sollte die neue Obergrenze sein.

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Kollegengespräch,  Magazin und O-Ton (Anhören: linke Maustaste, Download: rechte Maustaste, „Ziel speichern unter“ )

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