Category Archives: O-Töne / Radiobeiträge

17Dez/09

O-Ton + Kollegengespräch: Gefährliche Mailanhänge

Magnus Kalkuhl ist Virenanalyst beim Sicherheitsspezialisten Kaspersky Lab: Was soll man machen – öffnen oder nicht?

O-Ton:

Und natürlich sollten Virenscanner und Firewall regelmäßig upgedatet werden, um den Rechner zu schützen. 

Kollegengespräch: Gefährliche Mailanhänge

Anmoderation: Gerade jetzt vor Weihnachten und dem Jahreswechsel häufen sich merkwürdige Grußkarten usw. im Mailpostfach. Wie erkenne ich, was freundliche Menschen wirklich für mich schicken und was nicht? Was kann ich tun, wenn ich unsicher bin?
Magnus Kalkuhl ist Virenanalyst beim Sicherheitsspezialisten Kaspersky Lab, er antwortet auf folgende Fragen:

1. Wie erkenne ich sichere Mails?
2. Wir lassen mal die unbekannten Absender weg, was ist mit den bekannten? Wann sollten die Alarmglocken schrillen?
3. Das würde meine Mutter vielleicht auch nicht schicken, aber was ist beispielsweise mit einer Grußkarte?
4. Also, bekannte Absender sind keine Garantie für eine virenfreie Mail?
5. Wie kann ich mich schützen?

Abmoderation:  Magnus Kalkuhl ist Virenanalyst beim Sicherheitsspezialisten Kaspersky Lab. Und es ist natürlich eine Binsenweisheit, trotzdem noch mal der Hinweis: Auf jeden Rechner gehören Virenscanner und Firewall, die ebenso wie das Betriebssystem immer auf dem aktuellen Stand sein sollten. 

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14Dez/09

O-Ton-Paket: Datenspeicherung vor Verfassungsgericht

 Rechtsanwalt Swen Walentowski vom Deutschen Anwaltverein antwortet auf folgende Fragen:

 

1. Worum geht es bei dem Verfahren genau?

2. Lässt sich abschätzen, wie und wann das Urteil fallen wird ?

 

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10Dez/09

O-Ton + Magazin: Weihnachtspyramide unbeaufsichtigt

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft

O-Ton: Das Schöne ist, dass das Anzünden einer Kerze an sich noch nicht grob fahrlässig ist. Aber das längere Unbeaufsichtiglassen einer Kerze kann unter Umständen grob fahrlässig sein. Es ist besonders dann grob fahrlässig, wenn man länger weg ist und beispielsweise die Kerze auf einem Adventskranz mit in der Regel ausgetrockneten Tannenzweigen steht. Weiter

04Dez/09

O-Ton: Rechtsstreit um die Marke Nikolaus

Rechtsanwalt Swen Walentowski vonm Deutschen Anwaltverein über den Fall:

O-Ton:

Doch die Richter sahen diese Gefahr nicht, sie urteilten: Zwischen der Bezeichnung „Sankt Nikolaus“ und „Nikolaus G“ besteht keine Verwechselungsgefahr.

 

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01Dez/09

O-Ton + Magazin: Firma muss Detektivkosten ersetzen

Rechtsanwalt Swen Walentowski vom Deutschen Anwaltverein über die Arbeit des Detektivs:

O-Ton: Dieser Sherlock Holmes, der hat die Beklagte observiert, und hat auch noch einen Mitarbeiter als Praktikanten eingeschleust. Der trug einen GPS-Sender und begleitete das in Verdacht stehende Unternehmen bei der Plakatierung. – Länge 14 sec.

Damit wurde der Wettbewerbsverstoß dokumentiert. Unter www.anwaltauskunft.de gibt es den ganzen Fall zum Nachlesen.

Magazin: Unternehmer muss Wettbewerber Detektivkosten ersetzen

Es war ein Fall wie aus dem Lehrbuch: Zwei Plakatunternehmen waren in der gleichen Stadt unterwegs – und die eine Firma machte der anderen das Leben schwer. Ein Detektiv kam zum Einsatz und am Ende landete der Fall vor Gericht.

Beitrag:

O-Ton: Beide Unternehmen standen im Wettbewerb zueinander, das eine Unternehmen verdächtigte das andere, systematisch Plakate abzuhängen und zu beschädigten. – Länge 7 sec.
… schildert Rechtsanwalt Swen Walentowski vom Deutschen Anwaltverein die Ausgangssituation. Und entweder hatte der Geschäftsführer in früher Kindheit zu viel Räuber und Gendarm gespielt oder diverse TV-Serien hatten ihren Spuren hinterlassen.

O-Ton: SFX

Jedenfalls wurde die Idee geboren: Hier muss ein Detektiv ran!

O-Ton: Dieser Sherlock Holmes, der hat die Beklagte observiert, und hat auch noch einen Mitarbeiter als Praktikanten eingeschleust. Der trug einen GPS-Sender und begleitete das in Verdacht stehende Unternehmen bei der Plakatierung. – Länge 14 sec.

Dieser Sender piepste fröhlich vor sich hin:

O-Ton: SFX

Und heraus kam ein gar nicht so fröhliches Ergebnis: Die Plakate wurden – wie vermutet – umgehängt oder auch beschädigt oder gar durch eigene Werbung ersetzt. Der Auftraggeber war – ganz im Sinne von Sherlock Holmes – „not amused“. Swen Walentowski:

O-Ton: Jetzt verlangte natürlich das Unternehmen nicht nur Schadenersatz, sondern auch Ersatz der Detektivkosten, das waren immerhin bei dem Aufwand 32.000 Euro. – Länge 10 sec.

O-Ton: SFX

Viel Geld, doch das wollte das Unternehmen mit der merkwürdigen Wettbewerbsmoral nicht übernehmen. Schadenersatz – ja! Detektivrechnungen – nein! Also zog man wieder vor Gericht – in zweiter Instanz reduzierte sich diese Summe auf insgesamt 11.000 Euro. Denn, so der Rechtsanwalt:

O-Ton: Wenn die Detektei an einem Nachmittag im Mai viereinhalb Stunden lang beobachtet, wie die Beklagte auf dem Firmengelände grillte, um dann zu dem Ergebnis zu kommen, dass es sich wahrscheinlich um eine Betriebsfeier handelt. Das sind also keine Kosten, die ersetzbar sind. Die sind nicht wirtschaftlich. Ich kriege also nur das Geld wieder, was wirklich notwendig ist, um nachzuweisen, dass der andere hier meine Rechte beschädigt. – Länge 22 sec.

Wer sich gegen andere wehren will, sollte sich anwaltlicher Hilfe bedienen – und die gibt es unter www.anwaltauskunft.de so wie den ganzen Fall zum Nachlesen.

Absage.

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O-Ton und Magazinbeitrag (Anhören: linke Maustaste, Download: rechte Maustaste, „Ziel speichern unter“ )

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