Category Archives: O-Töne / Radiobeiträge

03Mrz/09

O-Ton: Karlsruhe gegen Wahlcomputer

Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft mit den Hintergründen zu dem Urteil.

O-Ton:

Zur Bundestagswahl 2005 standen rund 1.800 Wahlcomputer zur Verfügung, daran hatten etwa zwei Millionen Bürger abgestimmt.

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02Mrz/09

Gespräch: Softwareload wächst überdurchschnittlich

Dirk Lebzien ist Senior Manager Softwareload, er antwortet auf folgende Fragen:

1.  Herr Lebzien, das Internet spielt beim Shopping eine immer größere Rolle. Gilt dies auch für den Bereich Software?
2. Wie hat sich der Softwaremarkt im vergangenen Jahr entwickelt?
3.  Die Nutzer sind längst nicht mehr nur jüngere Surfer. Was interessiert denn die Älteren bei Software-Downloads?
4. Was sind Ihre persönlichen Favoriten?

Alle Information – und natürlich auch alle Programme zum Download – finden sich bei Softwareload.de

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Kollegengespräch (Anhören: linke Maustaste, Download: rechte Maustaste, „Ziel speichern unter“ )

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16Feb/09

O-Ton + Magazinbeitrag: Wildunfall

Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins, rät generell in Waldgebieten:

O-Ton: Vorsichtig fahren, langsam fahren! An die Seiten schauen, ob ein Wildschwein, Reh, Hirsch da ist – alle Großtiere, mit denen ja doch erheblich Unfälle auch mit Personenschaden passieren können. Langsam fahren, gerade wenn Wildwechsel zu befürchten ist. – Länge 15 sec.

Den ganzen Fall zum Nachlesen findet man unter www.verkehrsrecht.de.

Magazin: Wildunfall vermieden – Versicherung muss zahlen

Wildunfälle ereignen sich gerade in der dunklen Jahreszeit sehr häufig. Weicht in so einem Fall ein Autofahrer einem Reh aus, muss bei einem Unfall die Teilkaskoversicherung den Schaden übernehmen. Das entschied das Amtsgericht München.

Beitrag:

Der Fall war eigentlich klar: Eine junge Frau fuhr am späten Abend auf einer Landstraße durch ein Waldgebiet. In einer Rechtskurve sah sie plötzlich ein Reh am rechten Fahrbahnrand, erzählt Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Sie zog daraufhin, weil sie Angst hatte, dass das Reh auf die Straße laufen würde, auf die linke Seite und verursachte mit dem Wagen einen Unfall, bei dem Sachschaden in erheblicher Höhe entstand. – Länge 10 sec.

Insgesamt 4.500 Euro, so urteilte der Sachverständige.

O-Ton: SFX

Der Wagen gehörte dem Vater der jungen Frau, er erwartete nun, dass seine Teilkaskoversicherung den Schaden ersetzen würde. Die Versicherung hielt sich jedoch vornehm zurück. Ihre Begründung: Das Ausweichmanöver war unnötig, da sich das Tier nicht auf der Fahrbahn befunden habe.

O-Ton: Die Richter haben das anders gesehen. Sie haben gesagt, es war für die Frau das gebotene Verhalten – auch in dieser Situation. Sie wusste ja nicht, läuft das Reh nun auf die Straße oder nicht und damit dem Tier vorsorglich auszuweichen. – Länge 12 sec.

Weder habe die Frau grob fahrlässig gehandelt, noch könne man ihr vorwerfen, die beim Fahren erforderliche Sorgfalt in besonderem Maße vernachlässigt zu haben – die Versicherung musste also zahlen.
Generell rät die Verkehrsrechtsexpertin auf Straßen, die durch Wälder führen:

O-Ton: Vorsichtig fahren, langsam fahren! An die Seiten schauen, ob ein Wildschwein, Reh, Hirsch da ist – alle Großtiere, mit denen ja doch erheblich Unfälle auch mit Personenschaden passieren können. Langsam fahren, gerade wenn Wildwechsel zu befürchten ist. – Länge 15 sec.

Auch bei Auseinandersetzungen mit der Versicherung kann ein Verkehrsrechtsanwalt helfen. Diese – und den ganzen Fall zum Nachlesen – findet man unter www.verkehrsrecht.de.

Absage

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16Feb/09

O-Ton: Von der Anti-Rutsch-Matte zur Rutschfalle

Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Wenn man eine Matte über eine Brücke legt, die auch über ein Gewässer führt, dann muss die wirklich rutschfest sein. Derjenige, der die benutzt, der kann davon ausgehen, dass es keine Rutschfalle ist. Denn deswegen liegt ja die rutschfeste Matte da, damit man nicht hinfällt. – Länge 13 sec.

Zwar müsste sich ein Fußgänger auch am Geländer festhalten, urteilten die Richter – und sprachen ihm 13.000 Euro Schmerzensgeld und Schadensersatz zu.
Weitere Informationen dazu unter www.verkehrsrecht.de

 

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16Feb/09

O-Ton: Vor der Durchfahrt Tor prüfen

Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins.

O-Ton: Das Gericht hat gesagt, sie trifft eine erhebliche Mitschuld, weil sie die Fernbedienung erst dann hätte betätigen dürfen, als sie das Tor eingesehen hat. Dann hätte sie gesehen, das Tor ist geschlossen, sie drückt drauf, das Tor geht auf. In dem Fall war es aber so: Das Tor war offen, sie hat das Signal gegeben, das Tor hat sich geschlossen. – Länge 16 sec.

Denn unmittelbar davor hatte ein anderer Garagenbenutzer das Rolltor manuell geöffnet. Nachzulesen ist der ganze Fall unter www.verkehrsrecht.de

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