Hagel, Blitze, Fluten. Man muss kein großer Prophet sein, um zu wissen – mit dem Herbst kommen die Stürme. Frage an Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft – droht mir eine Abmahnung, wenn ich wegen Sturm zu spät komme? Weiter
Category Archives: Ratgeber
O-Ton: Das richtige Licht am Rad
Gerade jetzt in der dunkleren Jahreszeit kommt es auf das Licht am Rad an: Neben der sogenannten „aktiven Beleuchtung“ müssen laut Gesetz auch „passive Elemente“ sein. Zwei Speichenstrahler je Laufrad, gelbe Pedalrückstrahler, ein mit „Z“ gekennzeichneter Großflächenrückstrahler, ein roter kleiner Rückstrahler sowie ein weißer Frontreflektor. Weiter
O-Ton: Alles unklar im Nebel
Bei Nebelscheinwerfern und -schlussleuchten entscheidet manch ein Autofahrer aus dem Bauch heraus. Allerdings: Es gibt dazu genau Regeln – eine Nebelschlussleuchte hinten am Auto darf man erst einschalten, wenn die Sicht „weniger als 50 Meter“ beträgt. Weiter
O-Ton: Schlechtes Wetter beim Bau im Vorfeld einkalkulieren
Kommt es zu wetterbedingten Unterbrechungen am Bau, gibt es oft Streit um die Kosten zwischen den Beteiligten. Dabei helfen nur klare vertragliche Absprachen. Geklärt werden muss dabei unter anderem, wie viele witterungsbedingte Ausfalltage einkalkuliert sind und wer das Risiko darüber hinausgehender Ausfalltage trägt. Weiter
O-Ton + Magazin: Fahrlehrer dürfen telefonieren
Muss ein Fahrlehrer nicht aktiv bei seinem Fahrschüler eingreifen, darf er im Auto telefonieren. Es liegt dann kein „Führen eines Kraftfahrzeuges“ im rechtlichen Sinne vor – und damit muss er auch keine Geldbuße zahlen. Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins.
O-Ton: Das OLG Düsseldorf hat jetzt entschieden, dass ein Fahrlehrer, der auf dem Beifahrersitz sitzt, nicht führt! Zwar hat er ja die Möglichkeit jederzeit in das Geschehen einzugreifen. Er kann bremsen, er kann lenken. Aber ein Führen des Fahrzeuges ist dieses nicht! – Länge 15 sec.
Mehr dazu unter www.verkehrsrecht.de.
Magazin: Fahrlehrer dürfen telefonieren
Muss ein Fahrlehrer nicht aktiv bei seinem Fahrschüler eingreifen, darf er im Auto telefonieren. Es liegt dann kein „Führen eines Kraftfahrzeuges“ im rechtlichen Sinne vor – und damit muss er auch keine Geldbuße zahlen. Hier ist der ganze Fall.
Beitrag:
O-Ton: SFX
Ohne Freisprechanlage sollte man das Telefon ignorieren:
O-Ton: Wenn Sie am Steuer telefonieren, bei laufendem Motor, kostet das nach dem Inkrafttreten der Punktereform in diesem Jahr 60 Euro und ein Punkt in Flensburg. – Länge 10 sec.
…sagt Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins. Doch gilt dies auch für Fahrlehrer? Auf dem Beifahrersitz?
O-Ton: Denn es ist nicht klar, ob der Fahrlehrer auf dem Beifahrersitz das Auto führt oder nicht! Das OLG Düsseldorf hat jetzt entschieden, dass ein Fahrlehrer, der auf dem Beifahrersitz sitzt, nicht führt! Zwar hat er ja die Möglichkeit jederzeit in das Geschehen einzugreifen. Er kann bremsen, er kann lenken. Aber ein Führen des Fahrzeuges ist dieses nicht! – Länge 22 sec.
Zwar sei der Fahrlehrer für die Einhaltung der Verkehrsvorschriften grundsätzlich verantwortlich, so das Gericht. Der Fahrschüler muss ja erst noch lernen. Dennoch entschied das Oberlandesgericht zugunsten des Fahrlehrers. Bettina Bachmann:
O-Ton: Sicherlich hat bei der Entscheidung des OLG Düsseldorf eine Rolle gespielt, dass die Fahrschülerin bereits weit fortgeschritten war. Denn es gibt auch Entscheidungen, in denen der Fahrlehrer mit einem Bussgeld belegt wurde, als er telefonierte. – Länge 16 sec.
Mehr dazu unter www.verkehrsrecht.de.
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