Category Archives: Recht

21Jan/11

Straßenbenutzer haben keinen durchsetzbaren Anspruch auf eine gestreute Straße

Die Antragsteller wollten im Eilverfahren die Stadt Schleiden verpflichten, die vor ihrem Grundstück verlaufende Straße mit Salz oder einem Lavagemisch zu streuen.
 
Das Gericht wies den Antrag zurück. Es verwies darauf, dass das Straßen- und Wegegesetz des Landes zwar den Gemeinden eine Reinigungspflicht für bestimmte Straßen auferlegt und sie zudem dazu anhält, bei Schnee und Eisglätte zu räumen und zu streuen. Dieser Verpflichtung stehe jedoch kein einklagbarer Anspruch des Straßenbenutzers bzw. Anliegers auf ordnungsgemäße Erfüllung gegenüber. Erst wenn bei Nichterfüllung der Pflicht der Einzelne zu Schaden komme, könne der Betroffene einen Schadensersatzanspruch gegen die Gemeinde geltend machen. Eine konkrete Gefahr für Leib oder Leben von Straßenbenutzern, die die Gemeinde ausnahmsweise zu einem unverzüglichen Einschreiten verpflichtet hätte, vermochte das Gericht im vorliegenden Fall nicht zu erkennen.
 
Informationen: www.verkehrsrecht.de

16Dez/10

Gebrauchtwagenhandel in NRW: Anbringen von Visitenkarten an Autos nur mit Sondergenehmigung

Das Amtsgericht Moers hatte einen Gebrauchtwagenhändler zu einer Geldbuße in Höhe von 200 Euro verurteilt, da er Visitenkarten mit Werbeaufdruck an parkenden Autos angebracht hatte. Der Händler hätte sich hierfür eine Genehmigung der zuständigen Behörde einholen müssen, so die Richter.
 
Der Gebrauchtwagenhändler ging in die nächste Instanz, da es sich bei dieser Aktion seiner Meinung nach um den so genannten Gemeingebrauch von öffentlichen Straßen und Parkplätzen handele, für den man keine Erlaubnis benötige.
 
Die Richter sahen dies jedoch anders und bestätigten die Entscheidung des Amtsgerichts. Die Verteilung der Visitenkarten zum gewerblichen Zweck sei eine „genehmigungspflichtige Sondernutzung“, da sie über den Gemeingebrauch hinaus gehe. Der Zweck eines öffentlichen Parkplatzes bestehe lediglich im Parken, Anfahren und Abfahren und darin, dass Fußgänger zu ihrem Auto gehen oder dieses verlassen. Darüber hinaus führe diese Art der Werbung zu einer verstärkten Verunreinigung der Parkflächen, was einen erhöhten Reinigungsaufwand nach sich ziehe.
 
Informationen: www.verkehrsrecht.de

16Dez/10

Zu schnell im Schnee – Schadensersatz trotzdem möglich

Der Lkw-Fahrer war nachts auf einer Autobahn bei dichtem Schneetreiben und Matsch auf der Straße mit 80 km/h unterwegs. Ein anderer Fahrer war mit seinem Fahrzeug liegen geblieben, so dass der Lkw-Fahrer plötzlich ausweichen musste und in den Graben fuhr.
 
Das Landgericht Ellwangen ging zwar davon aus, dass die gefahrene Geschwindigkeit nicht angemessen war, stellte aber klar, dass dem Lkw-Fahrer trotzdem Schadensersatz in Höhe von mindestens zwei Dritteln seines Schadens zustünde. Das gelte auch, obwohl er aufgrund der zu hohen Geschwindigkeit nicht mehr rechtzeitig vor dem liegengebliebenen Fahrzeug habe anhalten können und – um ein Auffahren zu vermeiden – nach rechts in den Graben gefahren sei. Das Mitverschulden des liegengebliebenen Fahrers sei nämlich höher zu werten. Das Landgericht billigte damit die Ansicht der Vorinstanz, wonach eine der Witterung und den Bodenverhältnissen nicht angepasste Geschwindigkeit keinen schwerwiegenden Verstoß darstelle, weil dieses Fehlverhalten im Lkw-Verkehr ständig zu beobachten und nicht außergewöhnlich sei.
 
Bei Unfällen sollte man sich immer anwaltlicher Hilfe versichern. Zahlreiche nützliche Informationen, sowie eine Anwaltssuche findet man unter www.schadenfix.de, einem Service der DAV-Verkehrsrechtsanwälte.

10Dez/10

DAV: Gefährliche Ausnahme bei der Winterreifenpflicht

Denn die Gefahr bestehe in der Regel nicht beim Anfahren, sondern beim Bremsen.
 
Der Anwalt beklagte: „Es kann nicht sein, dass dem Normalbürger Winterreifen vorgeschrieben werden, aber wichtige Verkehrsteilnehmer von dieser Pflicht faktisch ausgenommen sind.“
 
Nach Samimis Worten gilt diese Ausnahmeregelung bundesweit. Ursache dafür könnten die erheblichen Kosten sein, die die privaten wie auch öffentlichen Fahrzeugbetreiber zu tragen hätten. Demnach koste ein Reifen allein in der Anschaffung ab 350 Euro, hinzu kämen Aufwand für Montage sowie Lagerung im Sommer.

30Nov/10

Pkw-Fahrer trägt bei Behinderung eines Lkw die Abschleppkosten

Eine Autofahrerin hatte ihr Fahrzeug verbotswidrig abgestellt und behinderte dadurch einen Sattelzug. Der Fahrer des Sattelzugs konnte nach seiner Einschätzung nicht gefahrlos aus der sehr engen Ausfahrt herausfahren und holte deshalb die Polizei. Der Polizist teilte die Auffassung des Lkw-Fahrers, dass ein Ausfahren nicht ohne die Gefahr einer Beschädigung des Pkw möglich sei und ließ den Wagen abschleppen. Die Frau wandte sich dagegen, dass sie die Abschleppkosten in Höhe von 150 Euro zahlen sollte.

Ihre dagegen gerichtete Klage hatte schon vor dem Verwaltungsgericht Regensburg keinen Erfolg. Dennoch ging sie in Berufung und legte Fotos vor, die nach ihrer Ansicht belegten, dass dem Lkw eine Ausfahrt möglich gewesen wäre. Den Antrag auf Zulassung der Berufung lehnte der BayVwGH aber ab. Zur Begründung hieß es, die Entscheidung des Polizisten, dem Fahrer keine gefährlichen Rangiermanöver zuzumuten, sondern das verbotswidrig abgestellte Fahrzeug der Klägerin entfernen zu lassen, sei nicht zu beanstanden. Die Frage, ob das Ausfahren des Sattelzugs „problemlos“ möglich gewesen wäre, könne auch durch ein Sachverständigengutachten nicht beantwortet werden. Damit könne allenfalls geklärt werden, ob die Ausfahrt überhaupt technisch möglich gewesen wäre. Auch wenn man das als wahr unterstellen würde, wäre es für den Fahrer trotzdem nicht zumutbar gewesen, mit gefährlichen Rangiermanövern die Ausfahrt zu versuchen.

Informationen: www.verkehrsrecht.de