Category Archives: Recht

05Okt/09

Vorsicht bei Stadtplanausschnitten im Internet

Der Fall betraf die Homepage einer Münchener Kneipe am Marienplatz. Die mittlerweile getrennt lebenden Münchener Wirtsleute wollten es beide nicht gewesen sein, sondern schoben die Sache jeweils dem anderen in die Schuhe. In der mündlichen Verhandlung wurde eingeräumt, dass ein Gast den Wirtsleuten angeboten hatte, die Webseite neu zu gestalten samt Stadtplanausschnitt.

Die Münchener Richter verurteilten nun beide Wirtsleute zu Schadensersatzleistungen und nahmen dabei an, dass beide von Anfang an Bescheid gewusst haben. Die Aufnahme des Stadtplanausschnitts ohne Einwilligung des Verlages sei eine Urheberrechtsverletzung. Ab Eingang einer konkreten Abmahnung durch die Berechtigten sei von einem vorsätzlichen Handeln auszugehen, welches Schadensersatzansprüche rechtfertigt. Hinzu komme noch eine Lizenzgebühr für die Nutzung des Stadtplanausschnitts.

Informationen: www.anwaltauskunft.de oder 0 18 05/18 18 05 (Festnetzpreis 0,14 €/min)

25Sep/09

Verkürztes Bein nach OP kein ärztlicher Kunstfehler

Ein Patient unterzog sich einer Operation an der rechten Hüfte. Die Arztrechnung zahlte er jedoch nicht. Er warf dem Arzt einen Behandlungsfehler vor, da das rechte Bein nach der Operation 1,5 Zentimeter kürzer war. Der Arzt klagte auf Zahlung der Rechnung.

Das Gericht holte das Gutachten eines Sachverständigen ein. Der Sachverständige legte dar, dass eine Verkürzung des Beines an der operierten Hüfte von einem bis 1,5 Zentimeter eine typische OP-Folge sei. Nach Überzeugung des Gerichts hatte sich der Operateur nichts zuschulden kommen lassen, zumal er während des Eingriffs die Beinlänge kontrolliert hatte.

Informationen: www.arge-medizinrecht.de

25Sep/09

Versicherungstarife in der Betrieblichen Altersversorgung

Das Bundesarbeitsgericht hat nunmehr über einen Fall entschieden, dem eine im November 2004 abgeschlossene Betriebliche Altersversorgung in Form der Direktversicherung zu Grunde lag. Die Abschluss- und Vertriebskosten des Versicherungsvertrages wurden mit den in die Versicherung eingezahlten Prämien verrechnet. So kam es, dass bei Kündigung des Arbeitsverhältnisses zum 30. September 2007 anstelle von eingezahlten 7.004 Euro aufgrund der Verrechnung der Abschluss- und Vertriebskosten mit den eingezahlten Prämien sich das in dem Vertrag vorhandene Kapital nur auf 4.711 Euro belief.

Verständlicherweise wollte der Arbeitnehmer dies nicht hinnehmen und verklagte seinen ehemaligen Arbeitgeber.
Wie der Vorsitzende des Arbeitskreises Personenversicherungsrecht der Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht im Deutschen Anwaltvereins (DAV), Rechtsanwalt Klaus-Jörg Diwo, Freiburg, mitteilt, hat das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 15. September 2009 (AZ: 3 AZR 17/09) klargestellt, dass wegen der Verwendung derartiger Tarife die Vereinbarung der Entgeltumwandlung nicht unwirksam sei. Dies heißt jedoch nicht, dass derartige Tarife den Arbeitnehmer nicht unangemessen benachteiligen können.

Das Gericht hält bei Abschluss einer Direktversicherung die Verteilung der Abschluss- und Vertriebskosten auf fünf Jahre für angemessen. Deswegen können Arbeitgeber, die Betriebsrentenzusagen vor dem Jahr 2008 abgeschlossen haben und bei denen die Abschlusskosten nicht auf fünf Jahre verteilt wurden, derzeit nur sicher sein, dass eine Rückabwicklung der Entgeltumwandlung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ausgeschlossen ist. Die Frage der Angemessenheit der sofortigen, kurzfristigen Verrechnung von Abschluss- und Vertriebskosten bleibt bestehen.

Qualifizierte Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte im Versicherungsrecht finden Sie unter www.davvers.de.

23Sep/09

Fenster weichen ab – Auftraggeber muss nicht zahlen

Ein Hausbesitzer beauftragte einen Handwerker, in seinem Haus neue Fenster und Rollläden einzubauen. Die vom Auftragnehmer gelieferten Fenster waren etwas zu klein, so dass sie mit Hilfe eines so genannten Aufdoppelungsprofils hätten passend gemacht werden müssen. Der Hausbesitzer weigerte sich jedoch, diese Fenster einbauen zu lassen, woraufhin der Handwerker den Vertrag wegen Unverhältnismäßigkeit kündigte. Er klagte auf Zahlung des Werklohns in Höhe des Aufwands für die Beschaffung des Materials.

In zweiter Instanz wurde seine Klage jedoch abgewiesen. Der Einbau von Fenstern mit Aufdoppelungsprofilen habe nicht der vereinbarten Leistung entsprochen, weswegen der Auftraggeber den Einbau habe ablehnen können, ohne zahlen zu müssen. Bei einem so genannten Sachmangel spiele es darüber hinaus auch keine Rolle, ob die Abweichung vom vereinbarten Werk möglicherweise sogar technisch oder in einer anderen Hinsicht die bessere Lösung wäre. Mangel ist hier als Abweichung definiert.

Informationen: www.mietrecht.net

23Sep/09

Keine Zahlungspflicht, wenn Nachmieter Wohnung nutzt

Der Mieter kündigte seine Wohnung fristgemäß zum 1. Januar 2009. Schon im Oktober 2008 zog er aus. Der Vermieter sicherte ihm zu, dass er in der Kündigungsfrist keine Miete mehr zahlen müsse, wenn ein Nachmieter gefunden werde. Tatsächlich fand sich eine Nachmieterin, die die Wohnung zum 1. Dezember 2008 anmietete. Der Vermieter übergab ihr die Wohnung schon im Laufe des Novembers, damit sie Malerarbeiten durchführen konnte. Der Vermieter verlangte vom Mieter die Zahlung der vollen Novembermiete.

Er bekam aber nur teilweise Recht. Der Mieter schulde zwar grundsätzlich die Miete bis zum Ablauf der Kündigungsfrist. Dies gelte aber dann nicht, wenn die Wohnung während der Kündigungsfrist einem anderen überlassen werde. Dann könne der Mieter die Wohnung ja nicht mehr selbst nutzen. Da der Vermieter dem Nachmieter die Wohnung ab Mitte November überlassen habe, müsse der alte Mieter nur bis dahin zahlen.

Informationen zum Mietrecht und eine Anwaltssuche unter www.mietrecht.net.