Category Archives: Recht

07Sep/09

Kostenvoranschlag schützt nur eingeschränkt

Der Bauherr hatte eine Fensterfirma auf der Grundlage eines Kostenvoranschlags über 22.400 Euro beauftragt. Die Schlussrechnung betrug dann aber durch höhere Kosten für den Einbau der Fenster und durch zusätzliche Arbeiten im Auftrag des Bauherrn 27.100 Euro. Der Bauherr bezahlte aber nur den Angebotspreis aufgrund des Kostenvoranschlags.

Das Landgericht Coburg gab dem Bauunternehmen weitgehend Recht. Bei der Frage, ob eine wesentliche Überschreitung des Kostenvoranschlags vorliege, die einen Schadensersatzanspruch des Bauherrn hätte begründen können, müssten die zusätzlichen Arbeiten unberücksichtigt bleiben. Die maßgebliche Preiserhöhung beliefe sich demnach auf 2.400 Euro oder rund zehn Prozent. Darin sah das Gericht noch keine wesentliche Überschreitung und kürzte den Klagebetrag lediglich geringfügig, weil ein Teil der in Rechnung gestellten Stunden nicht nachgewiesen wäre.

Vor unliebsamen finanziellen Überraschungen schützt auch ein Kostenvoranschlag nur bedingt. Deutlich wirksamer ist beispielsweise die schriftliche Vereinbarung eines Pauschalpreises. Bei Bauvorhaben gilt wie bei vielen Vertragsvereinbarungen, dass man sich vorher anwaltlich beraten lassen sollte. Anwältinnen und Anwälte in der Nähe benennt die Deutsche Anwaltauskunft unter  www.anwaltauskunft.de oder der Rufnummer 0 18 05/18 18 05 (Festnetzpreis 0,14 € pro Minute).

07Sep/09

Minderung des Reisepreises für mangelhafte Rundreise

Der Kläger buchte für sich und seine Familie eine Reise in die Arabischen Emirate. Der gesamte Reisepreis betrug pro Person 2.253 Euro. An den ersten sechs Tagen war eine Rundreise in den Oman vorgesehen, die restlichen Tage für einen Badeurlaub in einem Hotel. Der Abflug verzögerte sich jedoch um zwei Tage, so dass zwei Tage der Rundreise entfielen.

Die Frankfurter Richter haben entschieden, dass als Minderungsbetrag jeweils zwei Tagesreisepreise anzusetzen sind. In diesem Fall würden sich den einzelnen Teilen der Reise nämlich konkrete Beträge zuordnen lassen, die eine differenzierte Berechnung erlauben. Danach ließen sich die Kosten für die Oman-Rundreise und den Badeurlaub getrennt aufschlüsseln. Daher seien hier die – teueren – Kosten für die Oman-Rundreise pro Tag zu errechnen. Insgesamt bekam der Kläger für jeden Reiseteilnehmer einen Minderungsbetrag von 401 Euro erstattet sowie 50 Euro pro Person für entgangene Urlaubsfreuden.

Dieser Fall zeigt, dass man sich erfolgreich gegen einen Reiseveranstalter durchsetzen kann. Um auf Augenhöhe zu agieren, benötigt man eine Anwältin oder einen Anwalt. Diese in der Nähe findet man unter der bundesweit einheitlichen Rufnummer 0 18 05/18 18 05 (Festnetzpreis 0,14 € pro Minute) oder im Internet unter www.anwaltauskunft.de.

01Sep/09

DAV-Plakat greift aktuelles Thema auf

Prominent in der Nähe (Schadowstraße) des Eingangs des Bundespresseamts ist ein Porträt des Bundeswirtschaftsministers plakatiert mit dem textlichen Hinweis „Wichtige Dinge überlässt man besser seinem Anwalt. Fragen Sie unseren Wirtschaftsminister.“

„Die Diskussion um diesen Vorgang hat der DAV mit Unverständnis verfolgt. Es ist nie falsch, anwaltlichen Sachverstand in Anspruch zu nehmen“, so Rechtsanwalt Swen Walentowski, DAV-Pressesprecher. Schließlich helfe die vorsorgliche Einbeziehung von Anwältinnen und Anwälten immer, Probleme und Streitigkeiten zu verhindern und Kosten zu sparen. Das gelte in der Anwendung des Rechts wie bei der Gesetzgebung.

Das Motiv des Plakats und Fotos vom Standort finden Sie hier.

31Aug/09

Video-Verkehrskontrollen bundesweit einstellen

Nach Information des DAV finden solche automatisierten Video-Geschwindigkeitsmessungen auch in anderen Bundesländern statt, ohne dass es dafür ein entsprechendes Landesgesetz gibt. Nach der Entscheidung des höchsten deutschen Gerichtes reiche es nicht aus, dass diese Kontrollen auf Erlasse bzw. Richtlinien der jeweiligen Fachministerien gestützt werden.

„Diese Kontrollen sind umgehend einzustellen, wenn durch diese Videoüberwachung auch Verkehrsteilnehmer, die alle Verkehrsregeln einhalten, gefilmt werden“, erläutert Rechtsanwalt Michael Bücken, Vorsitzender des DAV-Ausschusses Verkehresrecht. Das Bundesverfassungsgericht habe ausdrücklich darauf hingewiesen, dass durch Videoaufzeichnungen dieser Art in das Recht der informationellen Selbstbestimmung eingegriffen werde. Hierfür bedürfe es einer gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage. „Es ist fraglich, ob die verfassungswidrig erworbenen Kenntnisse der Überschreitung überhaupt verwertet werden dürfen“, so Bücken weiter. Das höchste Gericht habe diese Frage offen gelassen.

Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts betrifft die Fälle, in denen eine Verkehrsüberwachung mittels Videoaufzeichnung erfolgt. Für diese wurde eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts angenommen, weil sich Bürger trotz ordnungsgemäßer Fahrweise nicht der Aufnahme entziehen können. Auf andere Messmethoden, etwa die Radarmessung durch mobile oder stationäre Anlagen, bei denen nur bei Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit eine Messung oder ein Foto erfolgt, hat die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts keine Auswirkung. Dort werden nämlich nur Personen erfasst, die tatsächlich im Verdacht stehen, eine Geschwindigkeitsüberschreitung begangen zu haben.

Das betreffende in Mecklenburg-Vorpommern angewendete Videosystem „VKS“ wird bundesweit von Polizei, zum Beispiel in NRW, eingesetzt, so der DAV. Auch in NRW und wahrscheinlich auch in anderen Bundesländern fehlt es an einer vom Verfassungsgericht geforderten gesetzlichen Grundlage, um den Grundrechtseingriff zu rechtfertigen.

28Aug/09

Krankenkasse muss Methadon-Behandlung nicht zahlen

Der Kläger, der früher als Krankenpfleger im Bereich der Anästhesie tätig war, wollte die Kosten seiner Methadon-Behandlung von der Krankenversicherung ersetzt bekommen.
Darauf habe er keinen Anspruch, so die Richter. Wer seine Abhängigkeit von Heroin bewusst in Kauf nehme, führe den Versicherungsfall der möglichen späteren Methadon-Behandlung vorsätzlich herbei. In solchen Fällen müsse die Krankenkasse nicht zahlen. Es könne bei Suchtkrankheiten zwar generell zweifelhaft sein, ob der Betroffene sich darüber im Klaren sei, dass er mit der Sucht eine Krankheit verursache, bei Heroin sei dies aber anders zu beurteilen. Die große Suchtgefahr bei Heroin sei allgemein bekannt, so dass der Kläger die Möglichkeit der Abhängigkeit in Kauf genommen habe. Insbesondere als ehemaliger Krankenpfleger habe er wissen müssen, dass eine Heroinabhängigkeit bereits nach dreimaliger Einnahme entstehen kann.

Bei medizinrechtlichen Fragen und Fragen hinsichtlich der Kostenübernahme bei Behandlungen helfen im Medizinrecht versierte Anwältinnen und Anwälte. Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht und weitere Informationen findet man unter www.arge-medizinrecht.de.