Category Archives: Recht

13Feb/09

Vor Insolvenz Geld zurück erhalten?

Der Beklagte hatte der später insolventen Firma im Januar 2008 ein Darlehen in Höhe von 6.300 € gewährt. Als bereits die erste Tilgungsrate für Februar 2008 ausblieb, erklärte er im Februar noch die außerordentliche Kündigung des Kredites. Daraufhin zahlte das Unternehmen Anfang März den kompletten Darlehensbetrag zurück. Ende März stellte es dann Insolvenzantrag, kurz darauf wurde das Insolvenzverfahren eröffnet und ein Insolvenzverwalter bestellt. Dieser verlangte die Rückerstattung des Betrages in die Insolvenzmasse.

Mit Recht, wie die Richter entschieden. Die Zahlung fiele in die kritische Einmonatsfrist vor Insolvenzantragstellung. Überdies habe der Beklagte noch keinen Anspruch auf Rückzahlung des Kredites gehabt. Seine außerordentliche Darlehenskündigung wäre unwirksam, weil das Unternehmen nicht – wie vom Gesetz gefordert – mit mehr als einer Darlehensrate im Rückstand war. Außerdem habe er auch keine Abmahnung ausgesprochen. Durch diese verführte Rückzahlung habe der Beklagte deshalb einen unberechtigten Vorteil vor anderen Gläubigern des Unternehmens erlangt, den er nun wieder herauszugeben habe.

Wer anderen größere Summen leiht, oder Bürgschaften eingeht, sollte sich hinsichtlich der Konsequenzen anwaltlich beraten lassen. Dies betrifft auch die Modalität der Rückzahlung. Anwältinnen und Anwälte in der Nähe zu den verschiedenen Rechtsgebieten findet man bei der Deutschen Anwaltauskunft unter www.anwaltauskunft.de oder unter der bundesweit einheitlichen Rufnummer 0 18 05 / 18 18 05 (Festnetzpreis 14 ct/min).

13Feb/09

Wohnungskündigung per Übergabe-Einschreiben

Da der Empfänger nicht anwesend war, warf der Postbote ihm einen Benachrichtigungszettel in den Briefkasten. Am 26. November teilten die Mieter schriftlich mit, dass die Wohnung geräumt und übergabebereit sei und forderten den Vermieter auf, einen Übergabetermin zu nennen. Ansonsten würden sie den Schlüssel bei einem Nachbarn deponieren. Die Mieter verfuhren dann wie angekündigt und informierten den Vermieter schriftlich darüber. Rund acht Monate später erhielt der Vermieter die Schlüssel und besichtigte die Wohnung. Die Kaution von rund 1.760 Euro behielt er ein mit der Begründung, das Mietverhältnis sei ordentlich erst zum Ende Dezember gekündigt worden, da ihm das Kündigungsschreiben erst mit Abholung am 12. September zugegangen sei. Außerdem führte er eine so genannte „Nutzungsausfallentschädigung“ für den Januar 2008 ins Feld, da die Mieter ihm die Wohnung nicht ordnungsgemäß zurückgegeben hätten. Die Mieter klagten auf Rückzahlung der Kaution.

In erster und zweiter Instanz verurteilten die Richter den Beklagten zur Rückzahlung. Ein Einschreiben werde als zugegangen betrachtet, wenn der Empfänger es trotz ordnungsgemäßer Benachrichtigung auch am zweiten Werktag danach „aus Schlamperei“ nicht abgeholt habe. Auch hätten die Mieter dem Vermieter die Wohnung nicht vorenthalten. Bei der Übergabe einer Wohnung habe der Vermieter eine Mitwirkungspflicht. Der sei er aber, indem er keinen Übergabetermin vereinbart habe, nicht nachgekommen.

Informationen rund ums Miet- und Immobilienrecht findet man unter www.mietrecht.net.

13Feb/09

Weniger Kunden – keine Miete

Die Richter sahen jedoch die Frau im Recht. Das Mietobjekt weise einen so massiven Mangel auf, dass eine vollständige Mietminderung angemessen sei. Der Zugang zu einem Ladenlokal sei die Voraussetzung der vertragsgemäßen Nutzung. Dies gelte in besonderem Maße für einen Souvenirladen, der auf Laufkundschaft angewiesen sei. Dass der Vermieter nicht die Verantwortung für die Beeinträchtigungen trage, sei nicht relevant. Die Möglichkeit einer derartigen Beeinträchtigung sei ein von ihm zu tragendes Risiko.

Informationen rund ums Miet- und Immobilienrecht findet man unter www.mietrecht.net.

13Feb/09

Einsicht in fremde Einzelabrechnungen

Das Gericht gab den Eigentümern Recht. Der Jahresabrechnung komme wesentliche Bedeutung zu. Sie diene zum einen der Rechnungslegung und damit der Kontrolle des Verwalters, zum anderen der Aufteilung der Kosten und Erträge. Die Eigentümer könnten die Richtigkeit der Abrechnung aber nur überprüfen, wenn sie Einblick in alle Unterlagen, wie etwa Buchungsunterlagen, Rechnungen und Angebote bekommen. Der Beschluss der Eigentümer umfasse auch die Genehmigung der fremden Einzelabrechnungen. Daher müsse jeder einzelne Eigentümer diese auch kontrollieren können.

Die Miet- und Immobilienrechtsanwälte des DAV weisen darauf hin, dass ein solches Recht zur Einsicht in die Unterlagen nicht nur vor der Abstimmung über die Jahresabrechnung besteht, sondern auch danach. Weitere Informationen und eine Anwaltssuche findet man unter www.mietrecht.net.

13Feb/09

Vermieter müssen Graffiti beseitigen

Der Richter verurteilte den Vermieter zur Beseitigung der Graffiti und zur Instandsetzung des Eingangsbereiches. Graffiti seien ein Mangel der Mietsache. Ein Mietvertrag umfasse auch die Nutzung der gemeinschaftlich genutzten Gebäudeteile wie einen Eingangsbereich. Für den vom Vermieter sicherzustellenden „vertragsgemäßen Gebrauch“ müsse als Maßstab unter anderem die Ortssitte, der Zustand bei der Anmietung und die Miete herangezogen werden. Der Umfang der Schmierereien überschreite das Maß des Ortsüblichen. Zudem gebe es in Berlin eine Verpflichtung, Graffiti, die schon von den Wegen aus zu erkennen seien, zu beseitigen. Die pauschale Behauptung des Vermieters, in Kreuzberg sei beinahe jedes Haus beschmiert, überzeuge nicht. Auch bei einer relativ günstigen Miete müsse der Vermieter seiner Instandhaltungspflicht nachkommen.

Die Mietrechtsanwälte des DAV weisen darauf hin, dass Vermieter die Kosten für die Beseitigung der Graffiti als Hausreinigungskosten auf die Mieter umlegen können. Bei der Prüfung von Mietverträgen und Streitigkeiten zwischen Mieter und Vermieter helfen Mietrechtsanwälte in der Nähe. Diese und weiter Informationen rund ums Miet- und Immobilienrecht findet man unter www.mietrecht.net.