Category Archives: Recht

31Jan/24

O-Ton: Anordnung von Fahrverbot und Sperrfrist schließt sich regelmäßig aus

Alkoholsündern drohen deutliche Strafen – aber Fahrverbot und Sperrfrist schließen sich aus. Die erste Instanz hatte gegen einen betrunkenen Autofahrer neben der Geldstrafe auch ein sechsmonatiges Fahrverbot verhängt. Zudem entschied das Amtsgericht auf eine zweijährige Sperrfrist, in der der Mann nicht erneut den Führerschein hätte machen können. Das ist nicht rechtens, so das Oberlandesgericht Hamm.

Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Das Oberlandesgericht Hamm hat die gleichzeitige Anordnung eines Fahrverbots und einer isolierten Sperrfirst für nicht zulässig erachtet. Beides gemeinsam zu verhängen, schließt sich regelmäßig aus. – Länge 13 sec.

Mehr Informationen dazu unter www.verkehrsrecht.de

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30Jan/24

O-Ton + Magazin: Rodler muss nach Unfall 15.000 Euro Schmerzensgeld zahlen

Für Wintersportler kann es auf einem Weg, der gemeinsam mit Fußgängern benutzt wird, bei einem Unfall teuer werden. Das Oberlandesgericht München verurteilte einen Rodler, der einen Spaziergänger schwer verletzt hatte, zu 15.000 Euro Schmerzensgeld.

Bettina Bachmann von Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins.

O-Ton: Das Oberlandesgericht München habt entschieden, dass das Alleinverschulden beim Rodler liegt. Er ist zu schnell gefahren, mehr als 20 Stundenkilometer. Und wenn ein Weg von beiden, von Rodlern und Fußgängern, zu benutzen ist, muss man natürlich seine Geschwindigkeit anpassen. Dem Fußgänger wurde kein Mitverschulden zur Last gelegt, weil er nicht verpflichtet war, sich irgendwie kenntlich zu machen. Durch eine Beleuchtung oder eine gelbe Weste. – Länge 22 sec.

Mehr dazu unter verkehrsrecht.de.

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Magazin: Rodler muss nach Unfall 15.000 Euro Schmerzensgeld zahlen

Anmoderation: Wintersportler müssen auf gemeinsam genutzten Wegen innerhalb einer überschaubaren Strecke anhalten können. Eine Pflicht zur „Beleuchtung“ von Fußgängern auf einer Rodelbahn gibt es nicht. Und es kann teuer werden. Das ist das Ergebnis eines Falls, den das Oberlandesgericht München entschied.

Beitrag:

O-Ton: Es kam auf einem Rodelweg, der sowohl von Spaziergängern als auch von Rodlern benutzt wird, zu einem Unfall. Ein Rodler fuhr in einen Spaziergänger und verletzte ihn schwer. – Länge 9 sec.

…sagt Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins. Und das Urteil war deutlich:

O-Ton: Das Oberlandesgericht München habt entschieden, dass das Alleinverschulden beim Rodler liegt. Er ist zu schnell gefahren, mehr als 20 Stundenkilometer. Und wenn ein Weg von beiden, von Rodlern und Fußgängern, zu benutzen ist, muss man natürlich seine Geschwindigkeit anpassen. Dem Fußgänger wurde kein Mitverschulden zur Last gelegt, weil er nicht verpflichtet war, sich irgendwie kenntlich zu machen. Durch eine Beleuchtung oder eine gelbe Weste. – Länge 22 sec.

Der Rodler musste ein Schmerzensgeld von 15.000 Euro zahlen und wurde zur Übernahme weiterer Schadensersatzforderungen verurteilt. Bettina Bachmann:

O-Ton: Das Verhalten des Rodlers ist einfach auch gefährlicher als wenn man da nur spazieren geht. Also die Gefahr, die von einem Schlitten ausgeht, überwiegt die Gefahr, die von einem Fußgänger ausgeht. – Länge 10 sec.

Mehr dazu unter verkehrsrecht.de.

Absage

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10Jan/24

O-Ton: Keine Erstattung bei selbst organisiertem Krankenrücktransport

Ein feiner Unterschied: Versicherungsnehmer bekommen die ihren selbst organisierten Krankenrücktransporte nicht ersetzt, wenn sie nur eine Police über den Rücktransport abgeschlossen haben. So entschied das Landgericht Kassel. In dem Fall hatte ein Mann seinen Krankentransport aus dem Kosovo und die Rückreise seiner Familie selbst zurück organisiert. Weiter