Deutsche Bahn vergibt Großauftrag an das im BZP organisierte Taxigewerbe

Bei Störungen oder Zugausfällen fahren Bahn-Reisende mit dem Taxi – flächendeckendes Angebot setzt sich bei EU-weiter Vergabe durch.

Frankfurt/Main – Die Deutsche Bahn hat einen Großauftrag zur Beförderung von Reisenden bei Verspätungen und Zugausfällen an das im BZP organisierte deutsche Taxigewerbe vergeben.

Bereits zum vierten Mal konnten sich die unter dem Dach des Deutschen Taxi- und Mietwagenverbands BZP vereinten Unternehmen mit ihrem Angebot durchsetzen. „Wir freuen uns darüber, dass wir die Deutsche Bahn von unseren Leistungen überzeugen konnten und wir die bewährte Zusammenarbeit auch in den nächsten drei Jahren fortsetzen können“, sagte BZP-Geschäftsführer Thomas Grätz.

Er fügte hinzu: „Für die Bahn-Kunden bedeutet der Vertrag eine problem- und bargeldlose Beförderung. In bestimmten Fällen erhalten Bahn-Reisende bei Störungen oder Zugausfällen einen Gutschein und fahren dann mit dem Taxi bis zu ihrem Ziel.“

Die Abrechnung der Leistungen erfolgt ausschließlich über autorisierte Zentralen des Taxigewerbes. Die Gutscheine werden hier geprüft und gesammelt mit der Deutschen Bahn abgerechnet.

Ausschlaggebend für die Erteilung des Zuschlags war unter anderem, dass der Verband mit seinen angeschlossenen Taxizentralen und -unternehmen flächendeckend rund um die Uhr an jedem Bahnhof Deutschlands Taxidienstleistungen gewährleisten kann.

Der Vertrag hat eine Laufzeit von drei Jahren und sieht nach einer durch die Einführung des Mindestlohns bedingten Preiserhöhung Anfang 2015 stabile Preise vor. Nach Möglichkeit werden von den Taxi-Unternehmen ökologische und preisgünstige Sammelbeförderungen durchgeführt.