Behördliche Warnungen vor Sicherheitsrisiken wie die des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) gegen den russischen Softwarehersteller Kaspersky werfen für die IT-Branche und ihre Vertragspartner wichtige Fragen auf. Der Umgang mit den Folgen einer solchen Warnung wurde nun juristisch beleuchtet.
Das Landgericht München I hat festgestellt, dass die Warnung allein kein Mangel ist. Aus diesem Grund können die Lizenzgebühren nicht zurückgefordert werden, so das Rechtsportal „anwaltauskunft.de“.
Anwalt Swen Walentowski antwortet dazu auf folgende Frage:
1. Wie war die Ausgangssituation?
2. Was haben die Richter gesagt?
3. Er bleibt auf seinen Kosten sitzen? Und hatte keine Chance?
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