Kollegengespräch: Es gibt kein Grundrecht auf Umtausch

Nach den Weihnachtsfeiertagen beginnt die Zeit des Umtauschs. Dabei ist man in Geschäften und Kaufhäusern auf die Bereitschaft der Händler angewiesen – eine gesetzliche Pflicht, Ware umzutauschen haben sie nicht.

Anders ist es im Internet. Hier ist der Umtausch gesetzlich garantiert.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft antwortet dazu auf folgende Fragen:

1. Wieso gibt es kein Umtauschrecht?
2. Das Warenhaus muss Fehlkäufe partout nicht zurück nehmen?
3. Dann brauche ich wohl auch keinen Kassenbon?

Mehr dazu unter anwaltauskunft.de.

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