Tritt ein Chorleiter aus der katholischen Kirche aus, rechtfertigt das keine außerordentliche Kündigung durch den kirchlichen Arbeitgeber. So entschied das Landesarbeitsgericht Frankfurt/Main. Der Jobverlust kann gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verstoßen, weil dies eine unzulässige Benachteiligung wegen der Religion darstellt.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft antwortet dazu auf folgende Fragen:
1. Das Landesarbeitsgericht Frankfurt hat den Arbeitnehmerschutz gestärkt – ein wichtiger Schritt?
2. Wie war der Fall genau?
Mehr zu diesem und anderen Fällen unter anwaltauskunft.de.