Kollegengespräch: Knöllchen im EU-Ausland – was nun?

Seit fünf Jahren können Bußgelder aus dem EU-Ausland auch in Deutschland vollstreckt werden. Das ist seither gesetzlich festgelegt. In der Regel läuft das so ab, dass die ausländische Behörde ermitteln kann, wer sich hinter dem deutschen Kennzeichen verbringt – und dann findet man eines Tages die entsprechende Post in seinem Briefkasten.

Allerdings gibt es eben doch noch Unterschiede: So reicht es, wenn in Frankreich oder in den Niederlanden der entsprechende Wagen geblitzt wurde, wenn er zu schnell unterwegs war. In Deutschland muss genau feststehen, wer gefahren ist. Eine sogenannte Haltehaftung gibt es bei uns nur bei Parkverstößen.

Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins antwortet dazu auf folgende Fragen.

Muss ich dieses EU-Knöllchen zahlen?
Unter 70 Euro kann ich ignorieren?
Wie verhält es sich mit Geschwindigkeitsübertretungen und ich selbst nicht weiß, wer aus meiner Familie gefahren ist? In Deutschland gibt es ja keine Haltehaftung?

Mehr informationen dazu unter verkehrsrecht.de.

Download Kollegengespräch

###########################

(Anhören: linke Maustaste, Download: rechte Maustaste, “Ziel speichern unter” )

Bitte senden Sie uns eine E-Mail auf die Adresse “service (at) vorabs.de”, wenn Sie das Audiomaterial verwendet haben.

Dabei entspricht (at) dem gewohnten Zeichen @, wir müssen aus Spam-Schutzgründen so schreiben.