Kollegengespräch: Rechtliches zu Fasching und Karneval

Karneval gilt als Lockere Zeit. Da wird geschmust, geküsst und umarmt. Aber wo ist die Grenze? Wann wird etwa aus einer scheinbar harmlosen Knuddelei sexuelle Belästigung? Sie fängt da an, wo jemand in die sexuelle Selbstbestimmung eines anderen Menschen eingreift. Entscheidend ist hierbei, ob der „Empfänger“ einverstanden ist oder nicht.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft gibt Tipps zu Rechtsfragen rund um die tollen Tage:

1. Ein Bützchen ist erlaubt?
2. Wie weit geht das Bützchen – wenn beide einverstanden sind?
3. Trotzdem überall gefeiert wird – offizielle Feiertage gibt es an den tollen Tagen nicht?
4. Was bedeutet „Übung“ in diesem Zusammenhang?

Mehr dazu unter anwaltauskunft.de.

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