Kollegengespräch: Ungleicher Lohn für Frauen und Männer – Nachzahlungsanspruch

Wenn bei gleicher Arbeit Frauen niedrigere Stundenlöhne erhalten, haben sie einen Anspruch auf Nachzahlung. Dabei geht es um alle Lohnbestandteile, so um Arbeitslohn, Urlaubsentgelt, Weihnachtsgeld und Abwesenheitsprämien. Um diesen Anspruch geltend zu machen, muss man sich aber an eine Frist halten.

Dies zeigt der Fall, den das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz entschied.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft antwortet dazu auf folgende Fragen.

1. Wie kriege ich denn überhaupt raus, was die Kollegen verdienen?
2. Wie haben die Richter das Urteil begründet?
3. Also keinen Schadensersatz, sondern Erfüllung?

Mehr dazu unter anwaltauskunft.de.

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