Weihnachtsmärkte erfreuen sich gerade riesiger Beliebtheit. Aber wie ist die rechtliche Lage? Habe ich bei einer Kerze oder einem Schal, den ich dort kaufe, ein Umtauschrecht? Und darf ich die Glühweintasse mitnehmen, wenn ich doch Pfand bezahlt habe?
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft antwortet auf folgende Fragen:
1. Wenn man an einem Stand etwas kauft und es einem nicht gefällt, hat man dann ein Rückgaberecht?
O-Ton: Auf dem Weihnachtsmarkt ist es tatsächlich etwas anders als im Geschäft – ein richtiges Rückgaberecht habe ich nicht. Das geht dann meist über Kulanz. Man kann sich eine Quittung geben lassen, wenn etwas kaputt ist. Wenn etwas kaputt ist, kann ich es natürlich umtauschen. Ich muss nur nachweisen, dass ich es genau da gekauft habe.
2 Es ist die Top-Diskussion am Glühweinstand: Darf ich die Tasse mitnehmen, wenn ich doch Pfand bezahlt habe?
O-Ton: Ja, Pfand ist eine Leihe!! Das ist kein Kauf, also wäre das Mitnehmen tatsächlich Diebstahl. Wer unbedingt sein Souvenir haben will – fragt den Mann, der hinter dem Tresen steht. Meist werden dann noch ein paar Euro fällig, aber das war es dann auch.
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