Kraftfahrtbundesamt baut goldene Brücke für Daimler

 Stuttgart – Im Streit um das neue Kältemittel 1234yf baut das Kraftfahrtbundesamt (KBA) eine goldene Brücke für Daimler: Obwohl 47.000 Fahrzeuge des Stuttgarter Autoherstellers in Deutschland eigentlich nicht-regelkonform sind, verzichtet das KBA auf entsprechende Maßnahmen. „Da gibt es einen Ermessensspielraum“, so KBA-Sprecher Stephan Immen auf Nachfrage der Automobilwoche. Der Stuttgarter Autohersteller hat aufgrund von Sicherheitsbedenken zwischen September 2012 und Juni 2013 die A- und B-Klasse und das viertürige Coupé mit dem alten klimaschädlichen Kältemittel 134a befüllt, obwohl die Typgenehmigung nach neuem EU-Recht die Verwendung eines Mittels vorsieht, das einen vorgeschriebenen Klimawert unterschreitet – 134a liegt weit darüber. Seit Juni hat das KBA für die neue Kompaktwagengeneration auf Antrag von Daimler eine erweiterte Typgenehmigung erteilt, so dass die Schwaben nun offiziell 134a verwenden dürfen. Diese Typgenehmiung wendet das KBA nun nachträglich auf die vor dem Stichtag produzierten Fahrzeuge an.

Nach dem Willen der EU müssen alle neu zertifizierten Fahrzeuge seit Jahresbeginn in ihren Klimaanlagen ein Kältemittel mit einem Klimawert (GWP) von unter 150 verwenden. Damit ist 134a faktisch verboten. Allerdings gilt bis 2017 eine Übergangsfrist. Hersteller, die ihre Fahrzeuge vor dem 1. Januar 2013 mit 134a zertifizieren ließen, können solange das alte Kältemittel weiterverwenden. Diese Frist haben VW und BMW für viele Modelle genutzt.