Anmoderation: Wenn Bier mit Limonade schon vielerorts Radler genannt wird, dann kann man davon auch mehrere trinken. Denkt sich vielleicht manch Radfahrer – und liegt damit völlig falsch.
Die Uni Mainz hat eben in einem groß angelegten Versuch getestet, wie Alkohol auf Radfahrer wirkt.
Mehr dazu jetzt.
Beitrag:
Nach derzeitiger Rechtslage können sich Radfahrer genau wie Autofahrer ab 0,3 Promille bei Fahrfehlern strafbar machen. Professor Reinhard Urban von der Uni Mainz hat mit Probanden den Test gemacht – und sie eine Strecke fahren lassen, die dem normalen Straßenverkehr entspricht.
O-Ton:
Eigentlich gilt ja 1,6 Promille, wenn man nicht durch unsichere Lenkmanöver auffällt oder einen Unfall baut. Allerdings, sagt der Experte:
O-Ton:
Sprich: Ähnlich wie beim Autofahren – ab 1,1 Promille ist alles vorbei. Gesine Reisert von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:
O-Ton:
Zudem: Heutige Fahrräder haben auch gern mal einen Motor – und erreichen als Pedelec oder E-Bike Geschwindigkeiten, die früher undenkbar waren. Insofern könnte eine Neubewertung der Promille-Grenze bei Radlern realistisch werden. Mehr unter verkehrsrecht.de.
Absage.
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