Die Schlagzeilen in den Technikjournalen überschlagen sich: Die Robo-Taxis kommen oder Autos ohne Fahrer in Kürze auf unseren Straßen unterwegs. Der Haken allerdings: Jeder benutzt die Begriffe bunt durcheinander. Wir wollen darum für ein bisschen Klarheit sorgen.
Beitrag:
Da gibt es drei wesentliche Begriffe, sagt Oskar Riedmeyer von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein. Ganz bekannt: Das teilautomatisierte Fahren:
O-Ton:
Vollautonomes Fahren dagegen bedeutet, dass der Fahrer nur noch Passagier ist – weil das Auto komplett allein fährt. Und: Der Fahrer muss, auch wenn das Auto, dann allein fährt, die volle Kontrolle haben, sagt der Gesetzgeber. Ergo: Eine SMS schreiben geht, ein ganzes Chatprotokoll lesen – das geht trotz völligem autonomen Fahren nicht.
O-Ton:
Für eine ganze Zeit wird es aber Mischverkehr geben – d.h. klassische Autos und autonome fahren nebeneinander. Die Prognose des Verkehrsrechtsexperten:
O-Ton:
Denn, so Oskar Riedmeyer: Wenn beispielsweise an der Autobahnbaustelle 60 Stundenkilometer vorgeschrieben sind, fährt der autonome Wagen auch 60 – und nicht ein bisschen mehr, wie der herkömmliche Wagen. Mehr dazu unter verkehrsrecht.de.
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