Magazin: Digitalisierung und Weiterbildung

Der Bundestag bringt nun das Qualifizierungschancengesetz auf den Weg. Die einen verteidigen es als Instrument, mit dem die Bundesagentur für Arbeit schneller und effizienter weiterbilden kann. Die anderen sehen die Behörde mit der Qualifizierung überfordert. Ein Thema, das derzeit in Berlin heftig diskutiert wird.

Beitrag.

Im Koalitionsvertrag ist ein Recht auf Weiterbildungsberatung für alle durch die Bundesagentur für Arbeit verankert. Dies ist nun Realität, freut sich Katja Mast, Vize-Fraktionschefin der SPD im Bundestag:

O-Ton: Heute kann die Bundesagentur für Arbeit Qualifizierung nur dann fördern, wenn man älter ist oder gering qualifiziert. Künftig kann sie bei allen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die vom Strukturwandel betroffen sind, massiv im Erwerbsleben Weiterbildung fördern. Und ich finde richtig gut, dass wir jetzt mit dem Gesetz sogar weiter rausgehen, als der Koalitionsvertrag uns weiter vorgibt. – Länge 20 sec

Der Tüv, selbst ein großer Anbieter von Weiterbildungen, hätte sich mehr privatwirtschaftliches Engagement bei dem Thema gewünscht – nicht alles in der Obhut der Arbeitsagentur. Und favorisiert eine Lösung, wie wir sie aus dem Onlinehandel kennen. Dr. Joachim Bühler, Geschäftsführer TÜV-Verband:

O-Ton: Ich habe einen zentralen Zugang, eine Plattform, die nicht einmal selbst Weiterbildungsanbieter sein muss, die aber alle Angebote bündelt. So eine Art „One-Stop-Shop“, sagt man neudeutsch. Also eine Anlaufstelle und da habe ich alles zusammen. Diese Tendenz, die wir im Einzelhandel beobachten mit Amazon, die ist mittlerweile auch im Weiterbildungsmarkt eingezogen. – Länge 20 sec.

Für die PEAG-Unternehmensgruppe ist es entscheidend, dass Weiterbildung vor Ort organisiert wird und stattfindet. Sven Kramer:

O-Ton: Ich bin Verfechter der Tarifautonomie und die Tarifpartner sind in der Lage, für die jeweilige Branche, für das jeweilige Unternehmen – das könnte man ja auch auf betrieblicher Ebene mal regeln – die sind in der Lage, die richtigen Rahmenbedingungen für dieses Unternehmen und für die Arbeitnehmer in diesem Unternehmen zu regeln. – Länge 21 sec.

Mehr dazu unter PEAG-online.de.

Absage.

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