O-Ton + Magazin: Gelten Geschwindigkeitsbegrenzung an einer Schule auch feiertags?

Eine Geschwindigkeitsbegrenzung von Montag bis Freitag muss auch an gesetzlichen Feiertagen beachtet werden. Das gilt selbst dann, wenn an dem Schild noch das Zusatzzeichen „Kinder“ angebracht wurde und es vor einer Schule steht.

In dem Fall war ein Mann statt der erlaubten 30 Stundenkilometer mit 46 unterwegs. 35 Euro Geldbuße. Verkehrszeichen gelten so wie angebracht, entschied das Oberlandesgericht Saarbrücken.

Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins.

O-Ton: Wenn Sie Karfreitag oder Ostermontag vor einer Schule nicht die Geschwindigkeitsbegrenzung einhalten, dann können Sie argumentieren: Ja, da sind ja gar keine Schüler. Warum soll ich mich dann an diesen Tagen, wenn offensichtlich gar kein Schulbetrieb ist, an die Geschwindigkeitsbegrenzung halten? Die Geschwindigkeitsbegrenzung dient ja dazu, die Schüler zu schützen! Aber diese Argumentation hat das OLG Saarbrücken abgelehnt. Es ist eine ganz einfache Regel. Wenn da steht „von Montag bis Freitag“, dann müssen Sie auch von Montag bis Freitag die Geschwindigkeitsbegrenzung einhalten. Auch an Feiertagen werden Ausnahmen nicht gemacht. – Länge 30 sec.

Mehr Information dazu unter www.verkehrsrecht.de

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Magazin: Gelten Geschwindigkeitsbegrenzung an einer Schule auch feiertags?

Eine Geschwindigkeitsbegrenzung von Montag bis Freitag muss auch an gesetzlichen Feiertagen beachtet werden. Das gilt selbst dann, wenn an dem Schild noch das Zusatzzeichen „Kinder“ angebracht wurde und es vor einer Schule steht. Verkehrszeichen gelten so wie angebracht, entschied das Oberlandesgericht Saarbrücken.

Beitrag:

O-Ton: Wenn die Geschwindigkeitsbegrenzung von Montag bis Freitag gilt, dann gilt sie auch während der Ferien und an den gesetzlichen Feiertagen. – Länge 9 sec.

Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins. In dem Fall war ein Mann statt der erlaubten 30 Stundenkilometer mit 46 unterwegs. 35 Euro Geldbuße.

O-Ton: Wenn Sie Karfreitag oder Ostermontag vor einer Schule nicht die Geschwindigkeitsbegrenzung einhalten, dann können Sie argumentieren: Ja, da sind ja gar keine Schüler. Warum soll ich mich dann an diesen Tagen, wenn offensichtlich gar kein Schulbetrieb ist, an die Geschwindigkeitsbegrenzung halten? Die Geschwindigkeitsbegrenzung dient ja dazu, die Schüler zu schützen! Aber diese Argumentation hat das OLG Saarbrücken abgelehnt. Es ist eine ganz einfache Regel. Wenn da steht „von Montag bis Freitag“, dann müssen Sie auch von Montag bis Freitag die Geschwindigkeitsbegrenzung einhalten. Auch an Feiertagen werden Ausnahmen nicht gemacht. – Länge 30 sec.

Unbequemlichkeiten, die sich daraus ergeben könnten, müssten im Interesse der Verkehrssicherheit in Kauf genommen werden, so die Richter. Bettina Bachmann:

O-Ton: Das liest man immer wieder. Aber ob das für den Bürger nachvollziehbar ist und die Akzeptanz von Vorschriften erhöht, das kann man dahingestellt lassen. – Länge 9 sec.

Mehr Information dazu unter www.verkehrsrecht.de

Absage.

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