Magazin: Hartnäckiges Falschparken kann Führerschein kosten 

 Hartnäckige Falschparker riskieren ihren Führerschein – und dies unabhängig von der in Flensburg eingetragenen Punktezahl. In dem Fall hatte ein Mann in acht Monaten 127 falsch geparkt und war 17 mal geblitzt worden. Das Verwaltungsgericht Berlin bestätigte daraufhin den Entzug der Fahrerlaubnis. Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Durch 127 Parkverstöße in acht Monaten zeigen Sie eigentlich, dass Sie überhaupt keine Lust haben, sich an Regeln, die im Straßenverkehr gelten, zu halten. Und das führt dazu, dass Sie ungeeignet sind, am Straßenverkehr teilzunehmen. – Länge 13 sec.

Mehr Informationen zu dem Thema gibt es unter verkehrsrecht.de.

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Magazin: Hartnäckiges Falschparken kann Führerschein kosten 

Hartnäckige Falschparker riskieren ihren Führerschein – und dies unabhängig von der in Flensburg eingetragenen Punktezahl. Das Verwaltungsgericht Berlin bestätigte eine entsprechende Entscheidung der Behörde. Hier ist der ganze Fall.

Text:

Man kennt das meistens: Ein paar Mal zu schnell gewesen….

O-Ton: SFX

…und schon füllt sich das Punktekonto. Aber: Es gibt noch mehr Fallen. Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Das kann auch dann der Fall sein, wenn Sie wiederholt falsch parken. Wobei dafür natürlich nicht ausreicht, dass Sie drei- bis viermal falsch geparkt haben, sondern ein hartnäckiger Falschparker sind. – Länge 10 sec.

Was ist aber nun hartnäckig?

O-Ton: SFX

In dem Fall des Verwaltungsgerichts Berlin war es so:

O-Ton: Also in dem Fall hat der Autofahrer in acht Monaten 127 Parkverstöße begangen, mit zwei Autos, die auf ihn zugelassen waren und dazu noch 17 Geschwindigkeitsüberschreitungen. – Länge 10 sec.

Daraufhin hatte ihm die zuständige Behörde mit sofortiger Wirkung die Fahrerlaubnis entzogen. Und die Richter? Die schüttelten erst den Kopf und bestätigten dann die Entscheidung, sagt Bettina Bachmann.:

O-Ton: Durch 127 Parkverstöße in acht Monaten zeigen Sie eigentlich, dass Sie überhaupt keine Lust haben, sich an Regeln, die im Straßenverkehr gelten, zu halten. Und das führt dazu, dass Sie ungeeignet sind, am Straßenverkehr teilzunehmen. – Länge 13 sec.

Für die Beurteilung der Fahreignung sei eben auch das notorische Falschparken entscheidend, urteilten die Richter.

Mehr Informationen zu dem Thema gibt es unter verkehrsrecht.de.

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