Kameras im Privatwagen sollten nicht zur Ermittlung potentieller Täter bei einer Beschädigung des Autos benutzt werden. Werden die Aufnahmen dann an die Polizei weitergereicht, kann es ein Verstoß gegen den Datenschutz sein.
Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:
O-Ton: Die Frau hat 150 Euro bezahlen müssen, weil das Amtsgericht München der Meinung war, wenn jemand ständig aus seinem Auto heraus filmen lässt, dann verstößt er gegen das Bundesdatenschutzgesetz. Er erhebt personenbezogene Daten und verletzt damit damit das Recht auf informationelle Selbstbestimmung derjenigen, die gefilmt werden. – Länge 23 sec.
Mehr Informationen zu diesem Fall unter verkehrsrecht.de.
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Magazin: Kameras an privatem PKW verstoßen gegen Datenschutz
Kameras im Privatwagen sollten nicht zur Ermittlung potentieller Täter bei einer Beschädigung des Autos benutzt werden. Werden die Aufnahmen dann an die Polizei weitergereicht, kann es ein Verstoß gegen den Datenschutz sein. So entschied das Amtsgericht München.
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Beitrag:
Kameras im Auto sind nicht unumstritten, sagt Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:
O-Ton: Man muss darauf achten, ist es eine Aufnahme, die im fließenden Verkehr gemacht wird oder aber im stehenden, im ruhenden Verkehr. Also, wenn Sie Ihr Auto geparkt haben und ständig mit einer Kamera gefilmt wird, wer hinter oder vor Ihnen parkt bzw. an Ihrem Auto vorbei fährt. – Länge 15 sec
Mittlerweile gibt es auch eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart. Die Richter dort entschieden, dass in bestimmten Einzelfällen Aufnahmen von Autokameras als Beweismittel herangezogen werden können.
O-Ton: Weil eben das Aufklärungsinteresse überwiegt. Da muss der Datenschutz des Einzelnen zurück treten. Zumal ja auch die Aufnahmen nicht lange gespeichert werden, sondern wenn sie ausgewertet werden, auch wieder gelöscht werden. – Länge 12 sec.
Anders ein Fall in München: Eine BMW X1-Fahrerin wurde von einem anderen Wagen gestreift. Das Auto zeichnet ohnehin ständig den Verkehr vor und hinter dem Wagen auf. Diese Dateien übergab die Autofahrerin der Polizei zur weiteren Ermittlung. Zu Unrecht, so das Amtsgericht. Bettina Bachmann:
O-Ton: Die Frau hat 150 Euro bezahlen müssen, weil das Amtsgericht München der Meinung war, wenn jemand ständig aus seinem Auto heraus filmen lässt, dann verstößt er gegen das Bundesdatenschutzgesetz. Er erhebt personenbezogene Daten und verletzt damit damit das Recht auf informationelle Selbstbestimmung derjenigen, die gefilmt werden. – Länge 23 sec.
Mehr Informationen zu diesem Fall unter verkehrsrecht.de.
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