Magazin: „Mission Arbeitsmarkt – Stellt sich die GroKo den dringenden Fragen?“

Anmoderation: Ein kleiner Dämpfer auf dem Arbeitsmarkt – auch zu Beginn des Jahres 2018. Die Zahl der Arbeitslosen stieg leicht auf 2,57 Millionen. Allerdings: Ein echter Einbruch ist das nicht, viele Unternehmen suchen händeringend Fachkräfte.

Wie geht die Entwicklung weiter? Mehr dazu jetzt.

Beitrag:

Stellt sich die künftige GroKo den dringenden Fragen des Arbeitsmarktes? – fragen sich in Berlin viele. Der Arbeitsmarkt muss fit für die Zukunft werden. Auf dem Weg dahin vermisst Gerd Galonska von der PEAG-Unternehmensgruppe bisher Visionen für die kommenden Jahre.

O-Ton: Das, was man bislang hört aus den Verhandlungen und Sondierungen – das sind eher kleine Sachthemen. Das ist aber nicht der große Wurf: Wie soll der Arbeitsmarkt in 15 Jahren in Deutschland aussehen? Unter welchen Rahmenbedingungen soll er stattfinden? – Länge 15 sec

Und der Personalexperte listet auf, welche Antworten er erwartet: Bei der Digitalisierung und der Bildung, bei der Ausgestaltung von Arbeitsplätzen bis hin zu sozialen und rechtlichen Fragen. Auch für die Gewerkschaften bleiben nach jetzigen Verhandlungsstand Fragen offen. Dr. Dierk Hirschel Gewerkschaftssekretär bei ver.di:

O-Ton: Wir sind vor allem enttäuscht, dass es in dem Bereich der Tarifautonomie keine Regelung gegeben hat. Wir hätten uns erwartet, dass die Tarifbindung gestärkt wird, dadurch dass es beispielsweise eine kollektive Nachwirkung von Tarifverträgen künftig gibt. Oder eine erleichterte Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen. Das wäre dringend notwendig gewesen, um der abnehmenden Bedeutung von Tarifverträgen entgegen zu wirken. – Länge 21 sec.

Dr. Carsten Linnemann sitzt für die Union im Bundestag und macht vor allem deutlich, dass es seiner Fraktion auch um die rechtliche Seite der Digitalisierung geht.

O-Ton: Wenn Mütter oder Väter von zuhause aus arbeiten können, müssen wir die Voraussetzungen schaffen, dass sie das auch dürfen, im Bereich Arbeitszeitgesetz usw, um nur ein Beispiel zu nehmen. – Länge 12 sec.

Im Moment ist die Situation noch so: Schreibt man abends eine dienstliche Mail, wenn die Kinder im Bett sind – und am Morgen vor dem Aufstehen noch einmal – dann ist die laut Gesetz vorgeschriebene Pause nicht gewährleistet und eigentlich strafbar. In Zeiten der Digitalisierung unvorstellbar, aber Realität. Mehr dazu unter PEAG-online.de.

Absage.

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