O-Töne + Magazin: Unfallopfer können auf Teil der Rechnung sitzen bleiben

Opfer von Verkehrsunfällen können ihr Auto in einer Werkstatt reparieren lassen. Ob die Werkstatt korrekt abrechnet, ist dabei nicht ihr Risiko. Das trägt der Unfallverursacher. Das Unfallopfer hat Anspruch darauf, dass ihm der Rechnungsbetrag erstattet wird.

Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins.

O-Ton: Der Geschädigte darf sich als Laie darauf verlassen, dass das Sachverständigengutachten korrekt ist. Und wenn dann die Werkstatt auf Grundlage des Sachverständigengutachtens repariert, dann muss die Versicherung bezahlen. Und wenn dann die Versicherung meint, die Werkstatt habe überhöhte Kosten angesetzt, dann muss die Versicherung versuchen, von der Werkstatt das Geld zu bekommen. Aber nicht vom Geschädigten. – Länge 30 sec.

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Opfer von Verkehrsunfällen bekommen ihre Reparaturen von der gegnerischen Versicherung erstattet. Allerdings zeigen jüngste Fälle: Nicht immer wird die volle Summe erstattet.
Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins.

O-Ton: Wenn Sie unverschuldet in einen Unfall geraten sind und die gegnerische Versicherung dann Ihre Kosten bezahlen muss, dann muss die gegnerische Versicherung auch die Kosten, die ein Sachverständiger berechnet hat, übernehmen. Für mich folgt aus diesen Streitigkeiten mit der Versicherung, dass auch dann, wenn Sie unverschuldet in einen Unfall geraten, der Weg zum Anwalt notwendig ist. – Länge 24 sec.

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Magazin: Unfallverursacher muss eventuell überhöhte Werkstattrechnungen zahlen

Anmoderation: Opfer von Verkehrsunfällen können ihr Auto in einer Werkstatt reparieren lassen. Ob die Werkstatt korrekt abrechnet, ist dabei nicht ihr Risiko. Das trägt der Unfallverursacher. Das Unfallopfer hat Anspruch darauf, dass ihm der Rechnungsbetrag erstattet wird. Mehr dazu jetzt.

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O-Ton: Wenn Sie unverschuldet in einen Unfall geraten sind und die gegnerische Versicherung dann Ihre Kosten bezahlen muss, dann muss die gegnerische Versicherung auch die Kosten, die ein Sachverständiger berechnet hat, übernehmen. – Länge 13 sec.

..sagt Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins. In dem Fall ging es um die Reparatur im Wert von knapp 4.000 Euro. Die Versicherung überwies aber nur rund 3.600. Der Mann klagte – und hatte Erfolg, die Versicherung musste alles zahlen.

O-Ton: SFX

In einem anderen Fall wurde der Wagen auf der Grundlage eines Sachverständigengutachtens repariert. Insgesamt entstanden Kosten von rund 7.800 Euro. Die gegnerische Versicherung ersetzte jedoch nur rund 7.100 Euro. Sie war der Meinung, diverser Arbeitslohn, Probefahrt und Innen- und Außenreinigung waren unnötig.

O-Ton: Der Geschädigte darf sich als Laie darauf verlassen, dass das Sachverständigengutachten korrekt ist. Und wenn dann die Werkstatt auf Grundlage des Sachverständigengutachtens repariert, dann muss die Versicherung bezahlen. Und wenn dann die Versicherung meint, die Werkstatt habe überhöhte Kosten angesetzt, dann muss die Versicherung versuchen, von der Werkstatt das Geld zu bekommen. Aber nicht vom Geschädigten. – Länge 30 sec.

In beiden Fällen bekamen die Verbraucher Recht – die Klage hatte sich gelohnt. Der Tipp von Bettina Bachmann:

O-Ton: Für mich folgt aus diesen Streitigkeiten mit der Versicherung, dass auch dann, wenn Sie unverschuldet in einen Unfall geraten, der Weg zum Anwalt notwendig ist. – Länge 11 sec.

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Absage.

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