O-Ton: Abstand zum Vordermann – 5/10 des halben Tachowerts

Drängeln gehört zu den unangenehmen Begleiterscheinungen auf Deutschlands Straßen. Darum ist das Thema auch häufig Gegenstand von Streitigkeiten vor Gericht. 5/10 des halben Tachowerts sollte der Abstand betragen, den man zum Vordermann einhält.

Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltsvereins:

O-Ton: Also kritisch wird es, wenn Sie weniger als diese 5/10 einhalten. Richtig kritisch, wenn Sie nur noch 2/10 als Abstand zu dem vor Ihnen fahrenden Fahrzeug haben. Denn dann ist davon auszugehen, dass Sie vorsätzlich zu nahe auffahren, um den anderen dazu zu drängen, die Fahrspur zu wechseln. – Länge 22 sec.

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