O-Ton: Äpfelschütteln auf benachbartem Grünstreifen ist kein Arbeitsunfall

 Wenn ein Unternehmer auf einem benachbarten Grünstreifen Äpfel schüttelt und sich dabei verletzt, dann liegt kein Arbeitsunfall vor. So entschied das Sozialgericht Heilbronn. Der Mann hatte sich einen Bänderriss in der Schulter zugezogen.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft über die Begründung der Richter:

O-Ton: Die haben gesagt: Hier liegt kein Arbeitsunfall vor, weil zwar die Pflege des Grundstückes in Deinem Interesse steht. Aber ob den Kunden das interessiert, ob die Äpfel auf dem Rasen liegen oder abgeerntet sind, das sei nicht so wesentlich. Etwas anderes könnte gelten, wenn er sich beim Rasenmähen verletzt hätte. Nach der Argumentation des Gerichts könnte da ein Arbeitsunfall vorliegen, obwohl das Grundstück zur Gemeinde gehörte. – Länge 28 sec.

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