O-Ton: AGB – Bearbeitungsentgelt rechtens

 Bearbeitungsentgelte, die Banken für einen Ratenkredit verlangen, gehören nicht zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, den AGB. Damit werden sie auch nicht von Gerichten kontrolliert, entschied das Amtsgericht München – und wies so eine Klage eines Ehepaares ab.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Sie haben auch einen Kreditvertrag unterschrieben und auf Seite eins wurde schon von einem Bearbeitungsentgelt von rund 2.500 Euro gesprochen. Das haben sie auch bezahlt und verlangten es nachher zurück. Sie haben gesagt, das ist ja eigentlich eine Allgemeine Geschäftsbedingung – lassen wir doch mal ein Gericht überprüfen, ob diese Klausel überhaupt rechtmäßig ist. – Länge 25 sec.

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