Auch wenn es klingt, wie der berüchtigte erhobene Zeigefinger: Gerade in der Karnevalszeit sollte man aufs Auto verzichten, wenn man feiert. Ein Führerscheinentzug gilt für mindestens neun Monate, betont Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft.
O-Ton: Es reichen schon Fahrfehler, wenn man betrunken ist. Man muss also keinen Unfall bauen oder ähnliches – wenn man Schlangenlinien fährt und wird angetroffen von der Polizei, die in der närrischen Zeit auch besonders kontrolliert – dann ist man ab 0,5 Promille seinen Lappen los. – Länge 15 sec.
Außerdem kann diese Promillezahl für den Fahrer teuer werden – es drohen eine Geldstrafe von mindestens 500 Euro und vier Punkte in Flensburg. Mehr dazu unter anwaltauskunft.de.
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