O-Ton: Anwälte kritisieren Punktereform

Knapp fünf Jahre nach der Punktereform im Verkehrsrecht hakt es noch immer in dem neuen System. Aus diesem Grund fordert der Deutsche Anwaltverein (DAV) den Gesetzgeber nun entschieden zum Handeln auf. „Ziel der Einführung des Fahreignungsregisters war es, dass System einfacher und gerechter zu gestalten. Somit sollte es auch der Verkehrssicherheit dienen. Gelungen ist dies bisher jedoch nicht“, sagte Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein.

Reformbedarf gebe es auch beim Fahreignungsseminar.

O-Ton: Wenn jemand sich freiwillig entscheidet: Ich nehme an einem solchen Seminar teil“, weil er erkennt, ich schaffe das allein nicht, mich immer an die Regeln zu halten, dann sollte ihm ein größerer Punkterabatt eingeräumt werden. Wir schlagen vor, dass der Punkterabatt bei einem Punktestand bis zu fünf Punkten eingeräumt wird. Und zwar zwei Punkte. Und dann bei einem Punktestand von sechs bzw. sieben Punkten ein Punkt Rabatt. – Länge 24 sec.

Aus diesem Grund schlage der DAV die Erhöhung des Punkterabatts auf zwei Punkte bei einem Punktestand von bis zu fünf Punkten vor. Bei einem Punktestand von sechs bzw. sieben Punkten sollte künftig ein Punkt Rabatt gewährt und das Seminar als Pflichtseminar ausgestaltet werden.

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