Kann eine Arbeitszeiterhöhung ohne Lohnausgleich in Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbart werden? Das ist zulässig, wenn eine solche Regelung von verständigen und redlichen Vertragspartnern so verstanden wird, entschied das Landesarbeitsgericht Mainz.
In dem Fall war ein Unternehmen in Schwierigkeiten geraten und erhöhte die Arbeitszeit von 37 auf 40 Wochenstunden ohne Ausgleich. Ein Mitarbeiter wollte dies jedoch vergütet haben.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:
O-Ton: Die Richter haben gesagt, die Erhöhung von 37 auf 40 Stunden ohne Lohnausgleich wurde mit der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens begründet, mit der schlechten wirtschaftlichen Lage. Und deshalb muss den Mitarbeitern, die da zugestimmt haben, auch klar sein, dass das ohne Lohnausgleich erfolgt. Auch wenn es nicht ausdrücklich drin stand, aber wirtschaftliche Schwierigkeiten – da gibts auch nicht mehr Geld. – Länge 24 sec.
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