O-Ton: Arzt muss auf mögliche Behinderung des Kinds hinweisen

Ärzte müssen werdende Eltern auf eine mögliche schwere Behinderung ihres Kinds hinweisen – auch wenn die Wahrscheinlichkeit mit zwölf Prozent niedrig liegt. Das Oberlandesgericht Karlsruhe entschied so.

In dem Fall ging es um eine schwangere Frau, die sich zudem in die spezialisierte Behandlung von Klinikärzten begeben hatte, um das Risiko auszuschließen.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft.

O-Ton: Ihr war es ganz besonders wichtig, und dass sie auch darauf hingewiesen wird, wenn die Gefahr droht, dass dies nicht der Fall ist. Sie hat selbst gesagt, ich fühle mich dem psychisch nicht gewachsen. Tatsächlich ist dann auch ein behindertes Kind mit einer schweren geistigen Behinderung geboren worden. Der Frau wurden dann 20.000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen. Ob das überhaupt eine Ziffer haben kann, kann man gar nicht sagen. – Länge 26 sec.

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