O-Ton: Augen auf beim Scheibenputzen an der Tankstelle

Wer an der Tankstelle einen Eimer mit Fensterwischer nutzt, sollte sich den Schwamm genau anschauen. Zerkratzt man seinen Wagen, bleiben nur Ärger – und die Kratzer.

Denn der Tankstellenpächter muss nicht für Lackschäden haften.

Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltsvereins

O-Ton: Ein Autofahrer benutzte einen Schwammreiniger, der beschädigt war, um nicht die Scheibe, sondern die Motorhaube seines Wagens zu reinigen. Es kam zu Kratzern auf dem Lack und er verlangte von dem Tankstellenbetreiber 1.000 Euro. Die hat er nicht bekommen, weil er hätte erkennen können und müssen, dass der Schwammreiniger beschädigt ist. – Länge 22 sec.

…. urteilte das Landgericht Coburg. Mehr dazu unter verkehrsrecht.de.

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