O-Ton: Ausfall des Internetzugangs – Schadensersatz!

 Es kommt immer wieder einmal vor: Der Internetzugang fällt aus. Gerade ein Anbieterwechsel klappt häufig nicht reibungslos.
Stellt die Nutzung des Internets eigentlich einen „Wert“ dar, für die man bei Störungen Schadensersatz fordern kann?
Ja! entschied das Amtsgericht Düsseldorf.

Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft über den Fall eines Mannes, der seinen Anbieter wechseln wollte:

O-Ton: Sein bisheriger Anbieter schaffte es jedoch nicht, die technischen und vertraglichen Voraussetzungen für den reibungslosen Wechsel zu schaffen. Also, der eine Anbieter schaltet ab und der andere ist dann schon „on air“, dass man einfach weiter arbeiten kann. Aber der Mann musste hier zwölf Tage auf seinen Internetanschluss verzichten. Dafür verlangte er mit Erfolg Schadensersatz. – Länge 17 sec.

Mehr dazu unter anwaltauskunft.de.

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