Kommt es zu einem Schaden nach der Reparatur in einer Werkstatt, kann ein Reparaturfehler vorliegen. Allerdings muss der Autobesitzer dies nachweisen, entschied das Landgericht Coburg.
Stellt jedoch ein vom Gericht beauftragter Sachverständiger eindeutig fest, dass der Schaden nicht durch den behaupteten Reparatur-Fehler entstanden ist, fehlt dieser Beweis. Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:
O-Ton: Es spricht viel dafür, wenn Sie einen Schaden in der Werkstatt reparieren lassen und eine Probefahrt machen über 20 Kilometer. Und dann später entsteht ein großer Schaden am Motor, dann ist das nicht mehr auf die Reparatur zurückzuführen. Dass einfach und das stellen auch die Sachverständigen fest, dass dieser Schaden damals schon hätte auftreten müssen bei der Probefahrt und nicht 1000 Kilometer später. Also ist da schon davon auszugehen, dass der Schaden durch etwas anderes ausgelöst wurde als durch die Reparatur. – Länge 27 sec.
Mehr zu diesem Fall unter verkehrsanwälte.de
###########################
(Anhören: linke Maustaste, Download: rechte Maustaste, “Ziel speichern unter” )
Bitte senden Sie uns eine E-Mail auf die Adresse “service (at) vorabs.de”, wenn Sie das Audiomaterial verwendet haben.
Dabei entspricht (at) dem gewohnten Zeichen @, wir müssen aus Spam-Schutzgründen so schreiben.