O-Ton: Autobesitzerin trägt teilweise Schaden für gestohlenes Auto

Wenn man im Versicherungsvertrag angibt, in der Garage zu parken, dann muss man dies auch tun. Steht der Wagen nachts nur vor der Garage und wird dort gestohlen, muss man den Schaden teilweise selbst übernehmen. Für ihren so gestohlenen BMW bekam eine Frau vom Landgericht Magdeburg nur 70 Prozent Schadensersatz für den Diebstahl zugesprochen. Knapp 6.000 Euro des entstandenen Schadens musste sie selbst tragen.

Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Die Versicherungen fragen ja immer ab: Wie viele Kilometer fahren Sie? Wer benutzt das Auto? Haben Sie einen Garagenstellplatz? Und je nach dem variiert ja auch der Versicherungstarif. Also er ist niedriger, wenn Sie angeben, dass Sie Ihr Auto immer in der Garage parken. Wenn Sie das dann nicht tun, und das Auto wird gestohlen, dann können Sie auch nicht diesen vollen Versicherungsschutz in Anspruch nehmen. – Länge 23 sec.

Mehr Information dazu unter www.verkehrsrecht.de

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