O-Ton: Balkonpflanzen können verboten sein

Unter bestimmten Voraussetzungen hat die Eigentümergemeinschaft des Hauses ein Mitspracherecht bei der Gestaltung von Balkonen. Das betrifft ein besonders große Pflanzen, die den Gesamteindruck des Hauses ändern. Und auch Efeu kann verboten werden, weil er sich im Mauerwerk festsetzt und unter Umständen die Substanz des Hauses verschlechtert.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft über die Rechte der Eigentümergemeinschaft.

O-Ton: Sie darf mir nicht sagen, dass Studentenblumen hässlicher sind als Margeriten. Es geht um große Pflanzen und es geht um Pflanzen, die verändern. Als ob ich einen Balkon umbauen würde, mit einer Fensterfront davor wie einen Wintergarten. Das beeinträchtigt den optischen Gesamteindruck des Hauses. Auf den Erhalt haben die Eigentümer des Hauses Anspruch. Das kann eben bei einem großen Baum auch sein. – Länge 24 sec.

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