Landwirte müssen unter Umständen auch für Schäden haften, die ihre Fahrzeuge abseits von Feldern auf Straßen verursachen. In dem Fall, den das Oberlandesgericht München entschied, wirbelte ein Traktor Steine auf, die dann einen Biker auf der Straße trafen.
Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:
O-Ton: Der Traktorfahrer musste den Schaden am Motorrad und die Körperverletzung des Motorradfahrers in vollem Umfang ersetzen. Das ist eine Gefährdungshaftung. Er ist einfach zu nahe an der Straße gefahren und hat dadurch die Schäden verursacht. – Länge 16 sec.
Mehr unter www.verkehrsrecht.de.
Magazin: Bauer muss Schäden durch aufgewirbelte Steine bezahlen
Sommerzeit – Erntezeit! Ein Bauer mähte am Straßenrand. Doch dabei wirbelte sein Traktor einige Steine auf, die dann einen Biker auf der Straße trafen. Wer muss für den Schaden am Motorrad und die Verletzungen aufkommen? Hören Sie mal diesen Fall:
Beitrag:
O-Ton: Ein Bauer hat mit seinem Traktor ein Feld gemäht und fuhr da auch nahe an eine Landstraße. Und beim Mähen kam es zum Aufschleudern von Steinen. Ein Stein verletzte den Motorradfahrer und beschädigte sein Motorrad. – Länge 15 sec.
….schildert Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins den Fall, den das Oberlandesgericht München entschied. Der Fall war ziemlich eindeutig:
O-Ton: Wenn nur der Traktor unterwegs war, gibt es schon eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass er durch das Aufwirbeln der Steine auch das Motorrad beschädigt und den Motorradfahrer verletzt hat. – Länge 12 sec.
Um die Frage „Wer ist schuld?“ musste daher nicht lange gestritten werden, allerdings um die Kosten. Die Richter stützten sich auf die Zeugenaussagen, die Anhörung der Prozessbeteiligten und ein Sachverständigengutachten. Bettina Bachmann:
O-Ton: Der Traktorfahrer musste den Schaden am Motorrad und die Körperverletzung des Motorradfahrers in vollem Umfang ersetzen. Das ist eine Gefährdungshaftung. Er ist einfach zu nahe an der Straße gefahren und hat dadurch die Schäden verursacht. – Länge 16 sec.
Das Urteil zeigt nach Einschätzung der Verkehrsrechtsanwälte, dass Fahrzeughalter auch bei landwirtschaftlichen Arbeiten im öffentlichen Verkehrsraum für Schäden durch ihr Fahrzeug haften müssen.
Mehr unter www.verkehrsrecht.de.
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