O-Ton: Behinderten-Parkplätze für Nicht-Behinderte tabu

 Unberechtigt auf Behinderten-Parkplätzen parkende Fahrzeuge dürfen auch dann abgeschleppt werden, wenn noch weitere Behinderten-Parkplätze unbesetzt sind. So hat Verwaltungsgericht Neustadt entschieden. In dem Fall hatte ein Rechtsanwalt seinen Wagen vor dem Gerichtsgebäude abgestellt – auf einem der beiden Behindertenparkplätze. Der Wagen wurde abgeschleppt. Bettina Bachmann von den Verkehrsrechtsanwälten des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Das Verwaltungsgericht Neustadt widersprach dem Rechtsanwalt und sagte: Der Schutz der Schwerbehinderten-Parkplätze habe einen hohen Stellenwert, die müssten immer frei gehalten werden. Und die Ausrede, es sei ja noch der zweite Platz frei gewesen, habe nicht gezogen. – Länge 15 sec.

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