O-Ton: Bei Ersatzzustellung muss der Empfänger informiert werden

 Paketdienste dürfen Postsendungen nicht an Nachbarn oder Hausbewohner aushändigen, ohne den eigentlichen Empfänger darüber zu benachrichtigen. AGB-Klauseln, die das anders regeln, sind eine unangemessene Benachteiligung für den Paketempfänger, so das Oberlandesgericht Köln. In dem Fall hatte ein Paketdienst seine Geschäftsbedingungen entsprechend geändert.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltsauskunft.

O-Ton: Dagegen hat dann ein Verbraucherschutzverein lobenswerter Weise geklagt und war sogar noch vor Landgericht Köln mit der Klage gescheitert. Erst das Oberlandesgericht Köln hat gesagt: Nee, so geht es hier nicht. Die Klausel ist unwirksam. Dies ist eine unangemessene Benachteiligung des Empfängers. Der muss schließlich wissen, wo sein Eigentum ist. – Länge 18 sec.

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O-Ton

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